Januar 18, 2021

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Januar 18, 2021

Pauschalreisen: Welche Reisewarnung gilt? – AK klagt

Bucht man online oder offline eine Pauschalreise, so kann es auch bei bekannten Marken dazu kommen, dass eine Leistung eines ausländischen Reiseveranstalters gekauft wird. Das führte aufgrund der inflationären Reisewarnungen zu Problemen und zwar insbesondere dann, wenn die österreichische Regierung eine solche ausgesprochen hatte, beispielsweise die deutsche jedoch nicht. Die Arbeiterkammer Österreich strebt nun eine Musterklage an. Die Konsumentenschützer konnten zwar erfolgreich für zwei Frauen, die aufgrund einer österreichischen Reisewarnung ihren Trip storniert haben, jedoch der deutsche Veranstalter der Ansicht war, dass nur deutsche Reisewarnungen zählen würden, intervieren, doch dabei belässt man es nicht. „Die Rechtslage ist hier nicht ganz klar: Ausländische Reiseveranstalter orientieren sich oftmals nicht an den Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, sondern an jenen des Außenamtes im Land ihres Firmensitzes. Die AK hat deshalb eine Musterklage zur Klärung der Rechtslage eingebracht“, so die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung. Reise wurde vor der Pandemie in Österreich gebucht Hintergrund: Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht. Die Reise sollte Anfang September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1.039 Euro. Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag

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CityLine-Mitglieder nehmen Krisentarifvertrag an

Die in der Gewerkschaft UFO organisierten Flugbegleiter von Lufthansa CItyLine haben den mit der Geschäftsleitung vereinbarten Krisentarifvertrag mit großer Mehrheit angenommen. Laut einer Erklärung der Arbeitnehmervertreter stimmten 91,06 Prozent der Mitglieder für die Annahme der Vereinbarung. „Wir freuen uns sehr, einen Absicherungsvertrag für die Kolleginnen und Kollegen der CityLine Kabine erreicht zu haben, die große Zustimmung unserer Mitglieder ist ein tolles Zeichen der Geschlossenheit und Solidarität in diesen unsicheren Zeiten“, so Rainer Bauer, Leiter Tarif bei UFO. Während der erste Tarifvertrag Ende September 2020 arbeitgeberseitig widerrufen wurde, entschieden sich bei der zweiten Einigung die UFO-Mitglieder bei CityLine Ende November 2020 gegen die Annahme. Im dritten Anlauf konnte nun eine für beide Seiten annehmbare Lösung gefunden werden. Der abgeschlossene Tarifvertrag enthält Aspekte der Beschäftigungssicherung wie einen Kündigungsschutz bis 31.12.2021. Dafür leistet das Cityline-Kabinenpersonal wesentliche Krisenbeiträge.  „Die CityLine-Kabine wird 2021 auf 13. Gehalt, Urlaubsgeld und Vergütungserhöhungen verzichten, dafür müssen in diesem Jahr keine Entlassungen gefürchtet werden. Die kurze Laufzeit verschafft Luft und ist Aufgabe zugleich, in der voraussichtlich noch Jahre dauernden Krise. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg durch diese schwere Zeit“, resümiert Bauer.

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Winterflugplan: Condor gibt erste Destinationen frei

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor gab den ersten Teil des Winterflugplans 2021/2022 zur Buchung frei. Ab Frankfurt am Main sollen rund 20 Langstreckenziele angeboten werden. im Winter 2021/22 ab Frankfurt zu 20 Langstreckenzielen ab, darunter zwölf Ziele in der Karibik: Neben Mexiko, Kuba und Jamaika stehen auch die Dominikanische Republik, Barbados, Grenada, Tobago und San Juan in Puerto Rico auf dem Plan. Ob der Carrier auch Zubringerflüge mit Lufthansa anbieten kann, ist noch offen. Der Kranich kündigte den entsprechenden Vertrag auf und die einstige Tochtergesellschaft brachte mittlerweile eine Beschwerde beim deutschen Bundeskartellamt ein. Aufgrund der Kündigungsfrist würde die einseitige Vertragsauflösung im Juni 2021 schlagend werden. Ab Frankfurt am Main sind nachstehende Condor-Ziele für den Winter 2021/22 zur Buchung freigegeben: Las Vegas (USA): Donnerstag, Sonntag Seattle (USA): Montag, Donnerstag, Samstag Cancun (Mexiko): täglich Havanna (Kuba): Montag, Donnerstag Varadero (Kuba): Dienstag, Freitag Holguin (Kuba): Sonntag Montego Bay (Jamaika): Samstag Puerto Plata (Dom. Republik): Mittwoch Punta Cana (Dom. Republik): Täglich Santo Domingo (Dom. Republik): Mittwoch, Sonntag Barbados: Dienstag, Freitag Grenada: Freitag Tobago (Trinidad und Tobago): Dienstag San Juan (Puerto Rico): Samstag Seychellen (Indischer Ozean): Freitag Mauritius (Indischer Ozean): Mittwoch, Freitag, Sonntag Male (Malediven): Montag, Donnerstag, Samstag Kapstadt (Südafrika): Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag Mombasa (Kenia): Mittwoch, Sonntag Sansibar (Tansania): Mittwoch, Sonntag

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Cargo: Leipzig meldet neuen Rekord

Die deutschen Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig zählten im Vorjahr gemeinsam 918.341 Passagiere und lagen damit um 78,2 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019. Auf Dresden entfielen 385.651 Fluggäste und auf Leipzig 532.690 Reisende. Im Frachtbereich konnte am Standort Leipzig ein 11,7-prozentiger Zuwachs erzielt werden. Mit 1.383.485 Tonnen Luftfracht wurde gar ein neuer Rekord erzielt. Besonders deutlich nahm das Wachstum im vierten Quartal zu. Allein im Dezember erhöhte sich das Frachtaufkommen um 35,0 Prozent auf rund 140.940 Tonnen. „Wir können uns glücklich schätzen, dass wir vor allem mit unserer Luftfracht weiter stabiles Geschäft für die gesamte Unternehmensgruppe anziehen. Für 2021 rechnen wir mit weiterem Frachtwachstum und außerdem mit einer schrittweisen Erholung der Passagierzahlen, sobald die Reisebeschränkungen nachlassen. Dann wird der Flughafen Dresden maßgeblich profitieren, der im Frühjahr vorübergehend schon gut aus der Krise gekommen war“, so Götz Ahmelmann, CEO der Mitteldeutschen Flughafen AG. Auch für das laufende Jahr deuten die Zeichen in der Luftfracht aufwärts. Sowohl das Linien- als auch das Frachtchartergeschäft entwickeln sich positiv. Außerdem wird der Transport von medizinischen Gütern und Schutzausrüstung eine wichtige Rolle spielen. Dies schließt die Möglichkeit ein, in Leipzig/Halle Impfstoffe umzuschlagen. Dank einer CEIV-Pharma-Zertifizierung ist der Flughafen in der Lage, rund um die Uhr temperatur- und zeitkritische Pharmasendungen abzufertigen. Insgesamt steuern rund 60 Fracht-Airlines den Airport an und bedienen ein Streckennetz, das über 280 Ziele weltweit umfasst.

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Österreich: FFP2-Masken auch in Flugzeugen

In österreichischen Verkehrsflugzeugen besteht ab 25. Feber 2021 die Verpflichtung zum Tagen einer FFP2-Maske. Erzwingen kann dies die Regierung allerdings nur bei jenen Airlines, die über AOC und Betriebsgenehmigung, die in Österreich ausgestellt wurden sowie im Inlandsverkehr. Bei ausländischen Fluggesellschaften, die im internationalen Flugverkehr tätig sind, ist die Bundesregierung auf den Goodwill der Carrier angewiesen. Aufgrund internationaler Abkommen unterliegen diese nahezu ausschließlich dem Recht ihrer Heimatstaaten. So könnte es dazu kommen, dass Austrian Airlines, Eurowings Europe, Easyjet Europe und Peoples das Tragen von FFP2-Masken verlangen und durchsetzen müssen, jedoch beispielsweise Ryanair, Lauda Europe, Wizzair, Qatar Airways, Lufthansa oder Emirates weiterhin ihre Passagiere mit den einfachen MNS-Masken fliegen lassen können. Zwar will die Bundesregierung, dass ab 25. Feber 2021 in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, Tanken oder in der Apotheke FFP2-Masken getragen werden müssen, jedoch ist dies im internationalen Flugverkehr bei ausländischen Fluggesellschaften nicht mittels Verordnung umsetzbar. Momentan evaluieren die Fluggesellschaften mit österreichischen Zulassungen die Lage und wollen in den nächsten Tagen die weitere Vorgehensweise gegenüber den Passagieren kommunizieren. Zunächst wird die schriftliche Verordnung abgewartet, da die Aussagen, die seitens österreichischer Regierungsmitglieder während ihrer Pressekonferenzen getätigt werden, wiederholt vom tatsächlichen Text abgewichen sind.

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