In Österreich können sich Personen, die im Inland gegen Covid-19 geimpft wurden, ab sofort in allen Apotheken einen Auszug aus dem elektronischen Impfpass ausdrucken lassen. Auf Wunsch wird dieser von der jeweiligen Apotheke auch abgestempelt und unterschrieben, was man einfordern sollte, da das Dokument ansonsten keine fälschungssicheren Merkmale hat.
Das Dokument ist keine Neuerfindung, sondern lediglich jene PDF-Datei, die sich Personen, die über die so genannte Handysignatur oder Bürgerkarte verfügen, auch selbst aus dem ELGA-System ausdrucken können. Innerhalb von Österreich soll das Dokument – egal ob in der Apotheke oder selbst ausgedruckt – anerkannt sein.
Im Ausland wird es problematisch, denn beispielsweise die Gesundheitsministerien von Malta und Deutschland haben auf Anfrage mitgeteilt, dass der Eigenausdruck mangels fälschungssicherer Merkmale nicht anerkannt werden kann. Da durch das Abstempeln und Unterschreiben durch die Apotheke aber der Aussteller eindeutig identifiziert werden kann, könnte sich die Situation nun ändern. Dennoch sollten sich Reisende erkundigen welche Dokumente für die Einreise benötigt werden und hierzu Informationen bei den offiziellen Stellen einholen. Hilfreich können die Homepages der jeweiligen Staaten sein. Auch die Botschaften erteilen telefonisch und per E-Mail Auskünfte.
Um in einer österreichischen Apotheke den E-Impfpass-Ausdruck abholen zu können, benötigt man lediglich die E-Card und ein Ausweisdokument. Letzteres kann entfallen, wenn man bereits die neue Versichertenkarte mit Foto hat. Die Identifizierung ist notwendig, weil es sich um sensible Daten handelt. Kosten fallen keine an und einen Termin braucht man auch nicht. Auch geht es schnell und unkompliziert: Es dauert nicht einmal eine Minute am Apotheken-Schalter.