Die österreichische Bundesregierung hat am Mittwoch verkündet, dass am 5. März 2022 die Coronamaßnahmen weitgehend aufgehoben wird. Auch die Maskenpflicht soll in fast allen Bereichen fallen, jedoch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das hat dem aktuellen Informationsstand nach zur Folge, dass in Taxis, Zügen, Bussen, Straßenbahnen, Seilbahnen, U-Bahnen, Verkehrsflugzeugen und so weiter auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden müssen. Ebenfalls eingeschlossen sind geschlossene Haltestellen, Bahnhöfe und Flughafenterminals. Wie lange die Verpflichtung beibehalten wird, ist derzeit noch völlig unklar.
Die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken betrifft öffentliche Verkehrsmittel. Das hat zur Folge, dass bei privaten Flügen diese nicht anwendbar sein wird. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass kommerzielle Businessjet-Betreiber auch über ihr Hausrecht weiterhin das Tragen von Masken verpflichtend machen können. Derzeit ist auch noch unklar wie die Bundesregierung künftig mit Charterbussen verfahren wird, denn diese gelten nicht als öffentliches Verkehrsmittel.
Die österreichische Regierung teilte auch mit, dass das Tragen von FFP2-Masken in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken und so weiter) sowie Banken und Postämtern weiterhin verpflichtend sein wird. Aus Merkregel kann man hierfür verwenden: Jene Läden, die während den Lockdowns geöffnet halten durften, dürfen weiterhin nur mit FFP2-Maske betreten werden. In Krankenhäusern und Altenheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen soll auch nach dem 5. März 2022 die 3G-Regel beibehalten werden.