Österreich: Neue Einreisebestimmungen ab 1. November 2021

Flaggen von Österreich und der EU (Foto: Unsplash/Jeremy Bezanger).
Flaggen von Österreich und der EU (Foto: Unsplash/Jeremy Bezanger).

Österreich: Neue Einreisebestimmungen ab 1. November 2021

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Mit Wirksamkeit zum 1. November 2021 modifiziert Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Einreisebestimmungen. Die bisherige Verordnung wäre mit 31. Oktober 2021 durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten bis vorerst 31. Dezember 2021.

Der Inhalt der Verordnung wurde nur minimal verändert, bringt jedoch für Zypern-Urlauber eine entscheidende Erleichterung. Der Paragraph 5a der Covid-Einreiseverordnung wird ersatzlos gestrichen. Das hat zur Folge, dass das verpflichtende Vorweisen eines negativen PCR-Befunds bzw. die Durchführung einer solchen Untersuchung binnen 24 Stunden nach Einreise entfallen. Zypern war zuletzt der letzte Herkunftsort, der dieser im Sommer 2021 eingeführten Regel unterlag.

Unverändert bleibt, dass der 3G-Nachweis das Kernstück der Einreisebestimmungen bleibt. Es ist weiterhin möglich, dass Ungeimpfte die notwendige Testung innerhalb eines Tages nach ihrer Ankunft in Österreich vornehmen lassen können. Die grundsätzliche Aufteilung der Welt in „Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko“, „Virusvariantengebiete und –staaten“ sowie quasi „alle anderen“ wird beibehalten. Das gilt auch für die Regeln bei der Einreise, die an den Grenzen vom Bundesheer im Auftrag der jeweiligen Bezirksgesundheitsbehörde kontrolliert werden sollen.

Maßgebliche Änderungen bei der Einteilung sind wie folgt: Von der „grünen Liste“ werden Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau gestrichen. Im Gegenzug betrachtet das Gesundheitsministerium nun Kuwait und Ruanda Staaten mit geringem epidemiologischem Risiko. Von der „roten Liste“ werden Brasilien, Chile, Costa Rica und Suriname gestrichen. Neuaufnahmen in die Liste der Virusvariantengebiete gibt es nicht, so dass es keine rot gelisteten Staaten mehr gibt.

Daraus ergibt sich mit Wirksamkeit zum 1. November 2021 die nachstehende „grüne Liste“:

  • Andorra
  • Australien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Fürstentum Liechtenstein
  • Griechenland
  • Hong Kong
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Jordanien
  • Kanada
  • Katar
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Malta
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Vatikan
  • Vietnam
  • Zypern
  • Kuwait
  • Ruanda

Auf der Liste der Virusvariantengebiete, umgangssprachlich auch „rote Liste“ genannt, befinden sich mit Wirksamkeit zum 1. November 2021 die nachstehenden Staaten:

  • keine

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