Österreich: PCR-Testpflicht für drei Länder ab Dienstag

Österreich: PCR-Testpflicht für drei Länder ab Dienstag

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Vor wenigen Tagen kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an, dass Personen, die auf Nonstopflügen aus Spanien, Zypern und den Niederlanden kommend nach Österreich einreisen einen PCR-Test absolvieren müssen. Antigen-Befunde werden künftig nicht mehr anerkannt.

Die Änderung soll am kommenden Dienstag in Kraft treten und betreffen nur Reisende, die aus den drei Ländern kommend weder negativen PCR-Test noch Impfnachweis vorlegen können. Diese müssen die so genannte Pre Travel Clearance ausfüllen und laut Einreiseverordnung „unverzüglich“ am Flughafen einen PCR-Abstrich nehmen lassen.

Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Sollte die Teststation geschlossen oder überlastet sein, so ist es zulässig, dass der Abstrich innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden kann. Familien mit kleinen Kindern können ebenfalls diese Sonderregelung in Anspruch nehmen. Jedenfalls sieht die Verordnung vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren sollen, ob die Testpflicht eingehalten wurde.

Die bloße Abstichnahme löst keine Quarantäne aus. Nur wenn das Testergebnis positiv ausfällt, erfolgt eine behördliche Absonderung. Wer sich weigert den PCR-Abstrich am Airport nehmen zu lassen oder diesen nicht binnen 24 Stunden nachholt, kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro belegt werden.

Genesene können ebenfalls von der PCR-Testpflicht ausgenommen sein, aber nur dann, wenn die Infektion maximal 90 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 14 Tage nach der Erstdiagnose ausgestellt werden. Der Nachweis muss den Hinweis enthalten, dass aufgrund der Befunde keine Ansteckungsgefahr besteht.

Kinder unter 12 Jahren sind von der PCR-Testpflicht weiterhin ausgenommen. Für sie gelten analog die Bestimmungen, die für ihre Begleitpersonen, zumeist ihre Eltern, gelten. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass diese dem aktuellen Informationsstand nach gemeinsam mit ihren getesteten, genesenen oder geimpften Eltern ohne Quarantäne einreisen können.

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