Immer mehr österreichische Bezirke dürfen nur noch unter Vorlage negativer Coronatests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, verlassen werden. Anerkannt werden sowohl PCR- als auch Antigenbefunde. Wichtig: Antigen-Eigentestungen können hierfür nicht verwendet werden.
Laut ÖAMTC sind von diesen Maßnahmen derzeit die Bezirke Wiener Neustadt-Bezirk, Wiener Neustadt-Stadt, Neunkirchen, das Gasteinertal, ganz Nordtirol sowie die Bezirke Kufstein und Schwaz sowie die Gemeinden Arzl im Pitztal, Virgenin Osttirol und Elbigenalp betroffen. Laut verschiedenen Medienberichten steht auch der Bezirk Scheibbs unmittelbar vor einer Ausreise-Testpflicht.
Die Statutarstadt Wiener Neustadt teilte zwischenzeitlich mit, dass die Stadt und der Bezirk nun als eine Einheit betrachtet werden. Das bedeutet, dass innerhalb der Grenzen von Wiener Neustadt-Bezirk inklusive der Statutarstadt keine Ausreisetestpflicht besteht. Will man jedoch beispielsweise in den angrenzenden Bezirk Mattersburg fahren, so muss ein negativer Befund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bloßer Transit durch die “abgeriegelten” Teile Österreichs bleibt erlaubt. Das bedeutet, dass Passagiere der Südbahn-Strecke für die Durchfahrt durch Wiener Neustadt Hauptbahnhof keinen negativen Befund mitführen müssen. Das Verlassen des Bahnhofs kann allerdings dazu führen, dass man der Testpflicht unterliegt.
Kostenfreie Antigen-Tests können in zahlreichen Apotheken sowie in den Stationen der Länder und Gemeinden vorgenommen werden. Neuerdings bietet auch der Großhändler Metro unter anderem in Vösendorf und Wiener Neustadt Gratis-Schnelltests auf den Parkplätzen an. In der Bundeshauptstadt Wien können sich Personen, die hier wohnen oder arbeiten, seit wenigen Tagen kostenlose PCR-Testkits in Bipa-Filialen abholen.