Wer einen Urlaub in Portugal gebucht hat, könnte nun vor der „Überraschung“ stehen, dass die Flüge nicht durchgeführt werden dürfen.
Österreich untersagt weiterhin ankommende Passagierflüge aus der Volksrepublik China, dem Iran, der Lombardei, Weißrussland, Portugal, dem Vereinigten Königreich, Schweden, der Ukraine und der Russischen Föderation. Damit ist die jüngste „schwarze Liste“ unverändert und gilt bis vorläufig 15. Juli 2020.
Dies geht aus dem NOTAM A1715/20 hervor, das die Republik Österreich am Dienstag in den frühen Morgenstunden veröffentlichte. Die Ausnahmen sind unverändert. Konkret bedeuten die Landeverbote, dass reguläre Passagierflüge, beispielsweise zwischen der Ukraine und Österreich, untersagt sind. Die umgekehrte Richtung wäre allerdings zulässig, wobei ein Leerflug auf einer Richtung aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel von den Fluggesellschaften nicht praktiziert wird.
Von der kurzfristigen Verlängerung der Flugverbote sind zahlreiche Airlines betroffen, unter anderem Ryanair/Lauda, Wizzair und Austrian Airlines. Einige Verbindungen müssen kurzfristig gestrichen werden, wobei die Reisenden in diesem Fall keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 haben, denn behördliche Anordnungen gelten nach Judikatur des EuGH als außergewöhnlicher Umstand.