Juni 30, 2020

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Juni 30, 2020

Mindestticketpreise könnten an EU-Recht scheitern

Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) verwendet nun ein anderes Wording und beschwichtigt: Es würde sich ja nicht wirklich um Mindestpreise handeln, sondern man wolle lediglich die Airlines zur vollständigen Weitergabe von Steuern, Gebühren und Abgaben an die Ticketkäufer verpflichten. Österreich werde „noch vor dem Sommer“ Mindestpreise für Flugtickets einführen und damit „eine Vorreiterrolle in Europa“ übernehmen. Kein Flugschein soll weniger als 40 Euro kosten. Das kündigte Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewesseler (Grüne) Mitte des Monats an. Just machten sich Ryanair/Lauda und Wizzair regelrecht darüber lustig. Doch nun will ausgerechnet Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär im Verkehrsministerium, „de facto“ nichts mehr von „Mindestpreisen“ wissen. Der Politiker erklärte im Gespräch mit der Tageszeitung Kurier, dass es „de facto kein Mindestpreis“ ist. Man wolle lediglich die Fluggesellschaften dazu verpflichten, dass die Steuern, Gebühren und Abgaben in voller Höhe an die Passagiere weitergereicht werden. Ein entsprechendes Konzept habe man bereits und ist laut Magnus Brunner der Ansicht, dass dieses „europarechtlich hält“. Als möglichen Zeitpunkt nannte er „vielleicht schon im Herbst“. Grundsätzlich sind Unternehmer Abgabenschuldner und theoretisch ist es möglich, dass diese die anfallende Steuerlast für ihre Kunden bezahlen. Außerhalb der Luftfahrtbranche kommt dies allerdings nicht mal bei Lockvogel-Angeboten von Möbelhäusern vor. Dabei wird nämlich lediglich ein prozentualer Preisnachlass gewährt, jedoch die Mehrwertsteuer wird trotz anderslautender Werbung trotzdem verrechnet. Dennoch dürfte der Plan der grünen Umweltministerin für europarechtliche Probleme sorgen, denn es würde sich um einen österreichischen Alleingang und keine EU-weite Regelung handeln. Aufgrund sehr alter Abkommen wird es auch schwierig Airlines mit nicht-österreichischem AOC zur Einhaltung

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Ryanair und Wizzair verkaufen „verbotene Flugstrecken“

Obwohl Österreich ankommende Passagierflüge aus insgesamt neun Ländern weiterhin untersagt, verkaufen die beiden Billigflieger weiterhin Tickets im gesperrten Zeitraum. Wizzair kündigt mit Mykonos eine neue Destination ab Wien an. Die ungarische Billigfluggesellschaft beabsichtigt ab 11. August 2020 zwei wöchentliche Umläufe zwischen Wien und Mykonos anzubieten. Die Route soll an den Verkehrstagen Dienstag und Samstag mit Mittelstreckenjets des Typs Airbus A320 bedient werden. Allerdings hat die Ankündigung auch einen gewissen „Beigeschmack“, denn aufgrund behördlicher Bestimmungen dürfen Flüge aus insgesamt neun Ländern auch über den 30. Juni 2020 hinaus nicht in Österreich landen. Die neue Regelung gilt bis vorerst 15. Juli 2020. Dies hindert Ryanair und Wizzair allerdings nicht daran auf den untersagten Strecken weiterhin Tickets für den gebannten Zeitraum zu verkaufen. So boten beide Billigfluggesellschaften am Dienstag um 13 Uhr 00 noch immer Flugscheine beispielsweise von Portugal, der Lombardei, dem Vereinigten Königreich oder Schweden nach Österreich an und das obwohl seit kurz nach 6 Uhr 00 klar ist, dass die Durchführung aus behördlichen Gründen nicht möglich ist. Zulässig wäre, dass mit Passagieren in die gesperrten Länder geflogen wird, sofern dem nicht lokale Vorschriften entgegenstehen würden und anschließend leer zurück nach Österreich. Dies ist allerdings für Fluggesellschaften äußerst kostspielig und wird daher nur in absoluten Ausnahmefällen praktiziert. Mitbewerber Austrian Airlines nahm die Verbindungen in die neun gesperrten Länder, sofern diese im Streckennetz enthalten sind, auf beiden Richtungen aus dem Verkauf. Auch andere Airlines haben verhalten sich zu. Wizzair und Ryanair/Lauda sind in den vergangenen Wochen wiederholt dahingehend aufgefallen, dass Tickets für Termine,

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Norwegian bestellt 97 Boeing-Jets ab

Der angeschlagene Carrier will 92 737-Max und fünf 787 nicht mehr haben. Auch den Gang vor Gericht schließt der Carrier nicht aus. Gestern hatte Boeing noch Grund zur Freude: Der erste Zertifizierungsflug der 737-Max fand erfolgreich statt. Doch heute wird der Airbus-Rivale erneut mit Problemen konfrontiert. Denn Norwegian Air Shuttle teilte mit, sämtliche Bestellungen zu stornieren und sogar Klagen gegen den US-Flugzeugbauer vor Gericht einzubringen. Konkret geht es um 92 Flugzeuge des Typs 737 Max und fünf Langstreckenmaschinen des Typs 787 „Dreamliner“, die laut Listenpreis insgesamt 9,4 Milliarden Euro wert sind. Zum Verhängnis seien der Fluggesellschaft die verhängten Flugverbote gegen das 737 Max-Modell sowie außerplanmäßige Wartungsarbeiten bei den 787-Maschinen geworden. Diese Verluste wolle man nun auf dem Rechtsweg einklagen.

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Boeing 737-Max absolvierte Testflug

Boeing machte am gestrigen Tag einen großen Schritt Richtung Neuzertifizierung des 737 Max-Modells: Über ein Jahr nach Inkrafttreten eines weltweiten Flugverbots hat die Maschine einen ersten Zertifizierungsflug absolviert – und das erfolgreich.  Am Vormittag hob ein Flieger des Flugzeugmodells in Seattle an der US-Westküste ab und setzte nach einem Zwischenstopp, etlichen Tests und insgesamt über zwei Stunden in der Luft wieder zur Landung an, wie seattletimes.com berichtet. In den nächsten Tagen wolle man überprüfen, ob sich Boeing die Kritik zu Herzen genommen und das Modell überarbeitet hat. Erst, wenn „die Änderungen die Zertifizierungsstandards einhalten“ könne man über eine Wiedereinführung nachdenken, so die US-Flugaufsichtsbehörde FAA.

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ACG: Rechnungshof kritisiert hohe Ausgaben

Die Austro Control setzt die Empfehlungen des Rechnungshofes nicht um und erhöht sogar die Personalkosten. Das sorgt für Diskussionen – auch in der Politik. Während Fluggesellschaften die Krise ihres Lebens durchmachen und das vor allem die Angestellten in Form von Lohnkürzungen zu spüren bekommen, sieht die Welt der Austro Control vergleichsweise schön aus. Denn die Gehälter der rund 1.060 Mitarbeiter, welche von den Gebühren der Airlines finanziert werden, liegen weit über den Verdiensten vergleichbarer Bundesbediensteter. Diesen Umstand kritisierte der Rechnungshof schon vor zwei Jahren und forderte eine Senkung der Personalkosten. Umgesetzt wurde bis heute nichts davon. Dies geht jetzt aus einer noch nicht veröffentlichten Follow-up-Überprüfung hervor, die dem Kurier vorliegt. Weder die Austro Control noch das übergeordnete Klimaschutzministerium habe zur Senkung der ausuffernden Personalkosten beigetragen und fast keine der Empfehlungen umgesetzt. Im Gegenteil. Der Personalaufwand stieg sogar von 2015 bis 2018 um 49 Prozent auf 224,63 Millionen Euro, während der Personalstand lediglich um vier Prozent wuchs. Auch werden die Rufe nach einer Reform der Betriebspensionen, die auf Einzelverträge beruhen, immer lauter. Von 2015 bis 2019 stieg die jährliche Gesamtbelastung für die Pensionskassa um 250 Prozent auf 30,6 Millionen Euro.  Darüber hinaus soll der „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ ein Ende gesetzt werden. Menschen, die sich dem Unternehmen bis 1996 angeschlossen haben, erfreuen sich einer großzügigeren Bezahlung. Deswegen sollte ein generationsgerechterer Kollektivvertrag, der schon vor vier Jahren entworfen wurde, eingeführt werden. Doch bis heute habe sich dahingehend auch nichts getan. Dazu kommt, dass die Austro Control 2019 wohl erstmals Verluste einfahren wird.  Spätestens jetzt sollten

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Wien öffnet erste Lounge

Nach monatelanger Sperre öffnet am 1. Juli 2020 wieder die Sky Lounge am Flughafen Wien. Alle anderen exklusiven Wartebereiche, auch jene von Austrian Airlines, bleiben weiterhin geschlossen. Die Flughafen Wien AG öffnet nach coronabedingter Schließung am Mittwoch wieder die erste Lounge. Dabei handelt es sich um die vom Airport selbst betriebene „Sky Lounge“ im Schengen-Bereich des Terminal 3. Alle anderen exklusiven Wartebereiche bleiben weiterhin geschlossen. Austrian Airlines hingegen wird die Lounges vorerst nicht öffnen. Eine Sprecherin erklärte dazu auf Anfrage: „Einen Termin für die Öffnung kann ich noch nicht nennen. Derzeit evaluieren wir unterschiedliche Möglichkeiten für unsere Passagiere. Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende der Woche ein Update geben können.“ Die Flughafen Wien AG teilt auf ihrer Website mit, dass die Sky Lounge ab 1. Juli 2020 jeweils von 5 Uhr 00 bis 20 Uhr 00 geöffnet sein wird.

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SunExpress-Mitarbeiter sammeln Unterschriften

Ferienflieger soll erhalten bleiben und in Deutschland als systemrelevante Airline anerkannt werden. Beschäftigte der SunExpress Deutschland haben im Internet eine Petition gestartet, die den Erhalt des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze zum Ziel hat. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der deutsche Ableger des Gemeinschaftsunternehmens von Lufthansa und Turkish Airlines geschlossen und abgewickelt wird. Besonders sauer stößt den Initiatoren auf, dass in türkischen Medien mittlerweile von einer großen Expansion des türkischen Zweigs von SunExpress berichtet wird. Gleichzeitig werden in Deutschland bis zu 1.200 Personen arbeitslos. In der Petition wird gefordert, dass SunExpress Deutschland als systemrelevante Airline anerkannt werden soll und der Vorstand der Lufthansa AG eine Beschäftigungsgarantie abgeben soll.

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Österreich verlängert Flugverbote

Wer einen Urlaub in Portugal gebucht hat, könnte nun vor der „Überraschung“ stehen, dass die Flüge nicht durchgeführt werden dürfen. Österreich untersagt weiterhin ankommende Passagierflüge aus der Volksrepublik China, dem Iran, der Lombardei, Weißrussland, Portugal, dem Vereinigten Königreich, Schweden, der Ukraine und der Russischen Föderation. Damit ist die jüngste „schwarze Liste“ unverändert und gilt bis vorläufig 15. Juli 2020. Dies geht aus dem NOTAM A1715/20 hervor, das die Republik Österreich am Dienstag in den frühen Morgenstunden veröffentlichte. Die Ausnahmen sind unverändert. Konkret bedeuten die Landeverbote, dass reguläre Passagierflüge, beispielsweise zwischen der Ukraine und Österreich, untersagt sind. Die umgekehrte Richtung wäre allerdings zulässig, wobei ein Leerflug auf einer Richtung aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel von den Fluggesellschaften nicht praktiziert wird. Von der kurzfristigen Verlängerung der Flugverbote sind zahlreiche Airlines betroffen, unter anderem Ryanair/Lauda, Wizzair und Austrian Airlines. Einige Verbindungen müssen kurzfristig gestrichen werden, wobei die Reisenden in diesem Fall keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 haben, denn behördliche Anordnungen gelten nach Judikatur des EuGH als außergewöhnlicher Umstand.

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