
Mindestticketpreise könnten an EU-Recht scheitern
Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) verwendet nun ein anderes Wording und beschwichtigt: Es würde sich ja nicht wirklich um Mindestpreise handeln, sondern man wolle lediglich die Airlines zur vollständigen Weitergabe von Steuern, Gebühren und Abgaben an die Ticketkäufer verpflichten. Österreich werde „noch vor dem Sommer“ Mindestpreise für Flugtickets einführen und damit „eine Vorreiterrolle in Europa“ übernehmen. Kein Flugschein soll weniger als 40 Euro kosten. Das kündigte Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewesseler (Grüne) Mitte des Monats an. Just machten sich Ryanair/Lauda und Wizzair regelrecht darüber lustig. Doch nun will ausgerechnet Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär im Verkehrsministerium, „de facto“ nichts mehr von „Mindestpreisen“ wissen. Der Politiker erklärte im Gespräch mit der Tageszeitung Kurier, dass es „de facto kein Mindestpreis“ ist. Man wolle lediglich die Fluggesellschaften dazu verpflichten, dass die Steuern, Gebühren und Abgaben in voller Höhe an die Passagiere weitergereicht werden. Ein entsprechendes Konzept habe man bereits und ist laut Magnus Brunner der Ansicht, dass dieses „europarechtlich hält“. Als möglichen Zeitpunkt nannte er „vielleicht schon im Herbst“. Grundsätzlich sind Unternehmer Abgabenschuldner und theoretisch ist es möglich, dass diese die anfallende Steuerlast für ihre Kunden bezahlen. Außerhalb der Luftfahrtbranche kommt dies allerdings nicht mal bei Lockvogel-Angeboten von Möbelhäusern vor. Dabei wird nämlich lediglich ein prozentualer Preisnachlass gewährt, jedoch die Mehrwertsteuer wird trotz anderslautender Werbung trotzdem verrechnet. Dennoch dürfte der Plan der grünen Umweltministerin für europarechtliche Probleme sorgen, denn es würde sich um einen österreichischen Alleingang und keine EU-weite Regelung handeln. Aufgrund sehr alter Abkommen wird es auch schwierig Airlines mit nicht-österreichischem AOC zur Einhaltung






