Mindestticketpreise könnten an EU-Recht scheitern

Bordkarte (Foto: Pixabay).
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Mindestticketpreise könnten an EU-Recht scheitern

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Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) verwendet nun ein anderes Wording und beschwichtigt: Es würde sich ja nicht wirklich um Mindestpreise handeln, sondern man wolle lediglich die Airlines zur vollständigen Weitergabe von Steuern, Gebühren und Abgaben an die Ticketkäufer verpflichten.

Österreich werde „noch vor dem Sommer“ Mindestpreise für Flugtickets einführen und damit „eine Vorreiterrolle in Europa“ übernehmen. Kein Flugschein soll weniger als 40 Euro kosten. Das kündigte Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewesseler (Grüne) Mitte des Monats an. Just machten sich Ryanair/Lauda und Wizzair regelrecht darüber lustig. Doch nun will ausgerechnet Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär im Verkehrsministerium, „de facto“ nichts mehr von „Mindestpreisen“ wissen.

Der Politiker erklärte im Gespräch mit der Tageszeitung Kurier, dass es „de facto kein Mindestpreis“ ist. Man wolle lediglich die Fluggesellschaften dazu verpflichten, dass die Steuern, Gebühren und Abgaben in voller Höhe an die Passagiere weitergereicht werden. Ein entsprechendes Konzept habe man bereits und ist laut Magnus Brunner der Ansicht, dass dieses „europarechtlich hält“. Als möglichen Zeitpunkt nannte er „vielleicht schon im Herbst“.

Grundsätzlich sind Unternehmer Abgabenschuldner und theoretisch ist es möglich, dass diese die anfallende Steuerlast für ihre Kunden bezahlen. Außerhalb der Luftfahrtbranche kommt dies allerdings nicht mal bei Lockvogel-Angeboten von Möbelhäusern vor. Dabei wird nämlich lediglich ein prozentualer Preisnachlass gewährt, jedoch die Mehrwertsteuer wird trotz anderslautender Werbung trotzdem verrechnet.

Dennoch dürfte der Plan der grünen Umweltministerin für europarechtliche Probleme sorgen, denn es würde sich um einen österreichischen Alleingang und keine EU-weite Regelung handeln. Aufgrund sehr alter Abkommen wird es auch schwierig Airlines mit nicht-österreichischem AOC zur Einhaltung einer möglichen nationalen Sonderregelung zu bewegen.

Rechtsanwalt und Privatdozent Christian F. Schneider erklärt gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“, dass er der Ansicht ist, dass das „was die Regierung plant sicher nicht EU-rechtskonform ist“. Er verweist auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. Spanien wollte der Billigfluggesellschaft Vueling das Erheben von Extragebühren für die Aufgabe von Gepäckstücken untersagen, scheiterte jedoch vor dem EuGH.

Schneider verweist gegenüber der „Presse“ auch auf die EU-Verordnung 1008/2008, die Eingriffe in die Preisfreiheit von Fluggesellschaften nur bei „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ zulassen würde. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn es sich um eine so genannte PSO-Route handelt. In diesem Fall erhält für die Bedienung einer Strecke Subventionen. Gelegentlich sind die Ticketpreise für Endverbraucher in den jeweiligen Ausschreibungen geregelt. Gedacht ist dies eigentlich dazu, um abgelegene Regionen oder Inseln zu versorgen, falls dies ohne Zuschüsse wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

Aufgrund der genannten EU-Verordnung, aber auch der ständigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs, die in Sachen Preisgestaltung durch Airlines äußerst freundlich für Fluggesellschaften ist, meint Schneider: “Ein flächendeckender Mindestpreis wäre keinesfalls zulässig.”

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