Noch wurde die „Anti-Weihnachtsreisen-Verordnung“ seitens der österreichischen Behörden nicht formell erlassen, aber weitere Details wurden kommuniziert. Diese soll am 19. Dezember 2020 in Kraft treten und bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten. Ab dem 11. Jänner 2021 will man wieder zu den momentan praktizierten Einreisebestimmungen zurückkehren.
Die Maßnahme der Regierung zielt ganz offensichtlich darauf ab, dass Menschen, die das Weihnachtsfest mit ihren im Ausland lebenden Angehörigen verbringen wollen oder aber außerhalb Österreichs arbeiten und in der österreichischen Heimat mit ihren Familien die Zeit verbringen wollen, schikaniert werden sollen. Anders ist nicht zu erklären, dass Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte, dass „großes Mühsal“ auf diese Personen zukommen wird.
Die Regierung wird dabei ungeachtet des Umstands, dass man in Österreich selbst derzeit eine erheblich höhere Sieben-Tages-Inzidenz hat, alle Personen, die aus Gebieten bzw. Ländern, die eine Inzidenz über 100 haben, in Zwangsquarantäne stecken. Das gilt somit für so ziemlich alle Länder in Europa. Bemerkenswerterweise liegt diese in Österreich derzeit laut AGES bei 311,5.
Ausnahmen wird es für Geschäftsreisende geben, wobei diese noch nicht im Detail mitgeteilt wurden, da die Verordnung noch nicht im Bundesgesetzblatt publiziert wurde. Wer eben kein Geschäftsreisender ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich „frühestens“ ab dem fünften Tag auf eigene Kosten „freitesten“. Ab dem 11. Jänner 2021 soll dann wieder ein negativer PCR-Test, der bei der Einreise in Österreich vorgezeigt werden muss, ausreichend sein. Ist das Herkunftsland nicht mit der höchsten Reisewarnstufe belegt, so ist dann wieder überhaupt kein Befund erforderlich.
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