Finanzpolizei bei einer Buskontrolle (Foto: BMF).
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Österreichs Finanzbehörden nehmen ausländische Fernbusse ins Visier

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Die österreichischen Finanzbehörden haben kürzlich auf der Tauernautobahn (A10) eine Schwerpunktaktion, in der man Reisebusse aus Bosnien und anderen Staaten, ins Visier genommen hat. Dabei wurden zahlreiche Verstöße gegen die Umsatzsteuerpflicht festgestellt.

Im Bus- und Eisenbahnverkehr ist es so, dass für die Umsatzsteuer nicht nur am Abfahrtsort abgeführt werden muss, sondern anteilsmäßig auch in jenen Staaten, die durchfahren werden. Das hat im Fernbusverkehr zwischen – beispielsweise – Bosnien und Deutschland zur Folge, dass in einer ganzen Reihe von Staaten von den Unternehmern Steuern abgeführt werden müssen.

Die Personenbeförderung mit Reisebussen im Linienverkehr unterliegt wie jede andere Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, auf der österreichischen Strecke der Umsatzsteuer. Bereits seit längerem wird an der Bekämpfung des Betrugsmusters „Illegale Personenbeförderung im Linienverkehr zwischen Bosnien und Österreich“ gearbeitet. Busunternehmer müssen auch dann, wenn Österreich ohne Zwischenhalt durchfahren wird, zehn Prozent Umsatzsteuer für die Personenbeförderung entrichten, so das Finanzministerium.

Das Finanzamt Österreich hat in Kooperation mit dem Zollamt Österreich, dem Amt für Betrugsbekämpfung, der Landesverkehrsabteilung Salzburg sowie der Landespolizeidirektion Kärnten eine Schwerpunktaktion auf der Tauernautobahn durchgeführt. Dabei hat man Reisebusse, die im Fernlinien- oder Charterverkehr unterwegs waren, unter die Lupe genommen. Die Behörden konnten außergewöhnlich viele Treffer erzielen.

„Diese höchst professionelle Schwerpunktaktion zeigt, wie wichtig die Vernetzung verschiedener Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung ist. So sorgen wir für Gerechtigkeit zwischen allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich und für die Einhaltung unserer Gesetze. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die hervorragende Zusammenarbeit bei diesem äußerst effektiven gemeinsamen Einsatz und gratuliere zu diesem Erfolg“, erklärt Österreichs Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Finanzpolizei (Foto: BMF).

Auch Schmuggelwaren wurden gefunden

Bei der Schwerpunktaktion, die von 16 Kontrollorganen durchgeführt wurde, konnten zahlreiche Steuersünder ausgemacht werden. Der erstmalige Einsatz der Grenzpolizei am Karawankentunnel ermöglichte durch deren Feststellungen an der Grenze einen Zeitvorsprung von ca. zwei Stunden für eine gezielte Auswahl von Bussen an der Kontrollstelle. Dort wurden vom Team der Polizei die Reisepässe und Identität der Busfahrer überprüft.

Von insgesamt fünf angehaltenen Reisebusunternehmen aus Bosnien und Herzegowina, Albanien und dem Kosovo hatten drei die Umsatzsteuer nicht abgeführt. Eines der Unternehmen hatte bereits vor fünf Jahren Betriebsaufgabe gemeldet und war seither gewissermaßen als steuerliches U-Boot auf vier Rädern in Österreich unterwegs. Ein anderes Unternehmen war seit mindestens zehn Jahren täglich zwischen Bosnien und Deutschland unterwegs, ohne sich jemals bei der Finanzverwaltung registriert zu haben. Gegen die Reiseunternehmen wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet, empfindliche Strafen drohen.

Bei der behördenübergreifenden Kontrolle wurden nicht nur Konzessionen, Preislisten und Belege der Reiseunternehmen überprüft – auch wurden die Reisebusse und das Reisegepäck von insgesamt 206 Passagieren mit Hilfe eines Tabak- bzw. Drogenspürhundes durchsucht. Entdeckt wurden einige zollpflichtige Waren, darunter zwei Uhren, 60 Liter Olivenöl und Tabakfeinschnitt, die insgesamt eine Nachzahlung von rund 630 Euro verursachten.

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