Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, daß der langjährige Betriebsratsvorsitzende der Austrian Airlines (AUA), Alfred Junghans, zu Unrecht überhöhte Gehaltszahlungen erhalten hat und diese nun an das Unternehmen zurückzahlen muß.
Die Entscheidung basiert auf dem sogenannten Privilegierungsverbot, das eine Besserstellung von Betriebsräten gegenüber vergleichbaren Mitarbeitern untersagt. Die Klage der AUA, die bereits im Jahr 2019 eingereicht wurde, fordert eine Rückzahlung von insgesamt 192.234,77 Euro. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren gegen andere Betriebsratsmitglieder haben.
Hintergrund der Gehaltserhöhungen
Im Jahr 2009, als die AUA kurz vor der Insolvenz stand und staatliche Zuschüsse erhielt, wurden die Gehälter von drei freigestellten Betriebsräten, darunter Alfred Junghans, erheblich erhöht. Junghans erhielt eine Gehaltserhöhung von 6.000 auf knapp 11.000 Euro monatlich. Diese Erhöhungen wurden vom damaligen Management genehmigt. Erst unter dem späteren AUA-Chef Alexis von Hoensbroech wurden die Gehälter wieder gekürzt und die Rückforderungen eingeleitet.
Der OGH stellte fest, daß für die Gehaltserhöhungen keine plausiblen Gründe vorlagen und sie somit gegen das Privilegierungsverbot verstießen. Das Gericht entschied, daß Junghans die zu viel erhaltenen Gehälter rückwirkend zurückzahlen muß. Diese Entscheidung könnte auch für andere Betriebsratsmitglieder, wie Harald Ramoser, von Bedeutung sein, gegen den ein ähnliches Verfahren anhängig ist.
Reaktionen und Konsequenzen
Alfred Junghans war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die AUA betonte, daß sie sicherstellen müsse, daß in ihrem Unternehmen alles rechtmäßig ablaufe, und sah daher keine andere Wahl, als juristische Schritte einzuleiten.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die interne Struktur des Betriebsrats. Junghans trat bei der Betriebsratswahl nicht mehr an und wurde durch René Pfister ersetzt. Die Liste „Choose“ erhielt bei der Wahl einen erheblichen Stimmenanteil und brachte frischen Wind in das Gremium. Über das OGH-Urteil berichtete zunächst das Nachrichtenmagazin „Trend“.