OGH-Urteil: Arbeiterkammer obsiegt gegen DocLX

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Die AK hat zwei unterschiedliche Fassungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 und 2021 des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH geklagt. Der OGH gab der AK nach einem schon erfolgreichen Urteil im Herbst erneut Recht: Nun sind auch zahlreiche Klauseln aus 2019 für Maturareisen im Jahr 2021 großteils ungültig. So ist etwa die 30- bis 85-prozentige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen (Waldbrände) unzulässig. Mit den AK Musterbriefen können Konsumenten das unrechtmäßig verlangte Geld zurückholen. 

Die AK hatte bereits im Vorjahr vom OGH Recht bekommen. Sie hatte mehrere Klauseln in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Februar 2021 für Reisen im Jahr 2022 geklagt. Unzulässig sind etwa der „Green-Beitrag“ in der Höhe von zehn Euro für alle Buchungen, eine Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende sowie eine Stornopauschalklausel ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

Jetzt hat die AK einen weiteren Erfolg erzielt: Alle geklagten Klauseln für Reisen im Jahr 2021, denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 zu Grunde liegen, sind rechtswidrig. Der X-Jam-Maturareiseanbieter darf elf Klauseln nicht mehr verwenden. Die wichtigsten unzulässigen Klauseln:

Intransparente Stornopauschalklausel: DocLX hat Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Waldbränden –  verwendet. Es schien, als würde ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sein. Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch nicht stattfinden kann oder erheblich beeinträchtigt wird.

Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 27 Euro Bearbeitungsgebühr für Namens-, Wochen- oder Anreiseänderungen, Verkürzung oder Verlängerung der Reise sowie für den Fall der Stornierung. Die Klausel widerspricht dem Pauschalreisegesetz, weil sie unter anderem keine Einschränkung auf angemessene oder tatsächliche Kosten vorsieht.

Unrechtmäßige Reiseversicherungsprämie: DocLX hob für eine optional abzuschließende Reiseversicherung eine Prämie von 53 Euro pro Person ein. Der/die Reisende wurde dabei im Unklaren gelassen, mit welchem Versicherer abgeschlossen wird und welche Leistungen inkludiert sind. Zudem konnte die Versicherung nicht storniert werden. Das widerspricht dem Versicherungsvertragsgesetz. Bei Stornierung der Reise wurde wieder eine Bearbeitungsgebühr von 27 Euro verrechnet.

„Die Urteile gelten grundsätzlich nur für die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden Klauseln prüfen wir, ob sie den geklagten Klauseln ähneln“, erklärt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Konsumenten können die zu Unrecht eingehobenen Gebühren per AK Musterbrief zurückfordern sowohl für Reisen im Jahr 2021 als auch für 2022. Daher genau nachsehen, welche Fassung der Geschäftsbedingungen vereinbart wurde!“

Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
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