Airbus A321 (Foto: Amely Mizzi).
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OGH-Urteil: gegen Wizz Air: Praktiken und Klauseln für rechtswidrig erklärt

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Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat eine bedeutende Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich erlitten. Drei Urteile haben nun zahlreiche Klauseln und Praktiken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für rechtswidrig erklärt. Insbesondere wurden verschiedene Gebühren sowie Bedingungen zu Geschenkgutscheinen und Wizz Accounts für unzulässig befunden. Die Konsumentenschutzorganisation Arbeiterkammer (AK) hatte im Rahmen einer Klage erfolgreich gegen die unklaren und teils versteckten Vertragsbedingungen geklagt, die Passagiere in Österreich seit 2019 benachteiligt hatten.

Die Arbeiterkammer (AK) hatte insgesamt 88 Klauseln der Wizz Air-Beförderungsbedingungen und des Wizz Accounts angegriffen, von denen 81 als rechtswidrig erklärt wurden. Darunter fallen auch die berüchtigte 40 Euro hohe Check-in-Gebühr am Flughafen, die in den Vertragsbedingungen versteckt war, sowie die Praxis, Ticketkosten ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste ausschließlich in Wizz Credits zu erstatten. Auch das Verfahren zur Rückerstattung von Ticketkosten über die Wizz Air-Website sowie die strengen Fristen bei Geschenkgutscheinen wurden als unzulässig eingestuft. Die Klauseln waren nicht nur intransparent, sondern zum Teil auch irreführend formuliert, was die Verbraucher in eine rechtlich schwierige Lage versetzte.

Das Urteil des OGH hat nun für Klarheit gesorgt. In einer von der AK begrüßten Entscheidung wurde festgestellt, dass mehrere der in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen enthaltenen Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und damit unwirksam sind.

Unzulässige Praktiken bei Wizz Air: Details und Auswirkungen

Wizz Air hatte es in der Vergangenheit versäumt, viele der anfallenden Gebühren deutlich und transparent zu kommunizieren. Die oft schwer verständlichen und intransparente Formulierungen sowie versteckte Kosten sorgten bei den Fluggästen immer wieder für Frustration. Beispielsweise war die 40 Euro hohe Check-in-Gebühr, die Passagiere am Flughafen entrichten mussten, in den Vertragsbedingungen nicht eindeutig erkennbar. Für viele Kunden stellte dies eine unangemessene finanzielle Belastung dar, die nun durch das Gerichtsurteil nicht nur als rechtswidrig, sondern auch als unzulässig eingestuft wurde.

Ein weiteres umstrittenes Element waren die Geschenkgutscheine von Wizz Air, die lediglich eine Gültigkeit von zwölf Monaten besaßen. Dies wurde als zu kurze Frist für die Nutzung des Gutscheins angesehen und entsprechend als unrechtmäßig erklärt. Ebenso wurden die Praktiken in Bezug auf Wizz Credits, bei denen Rückerstattungen ausschließlich in Form von Guthaben auf dem Wizz Account erfolgen sollten, ohne dass eine schriftliche Zustimmung der Kunden eingeholt wurde, als rechtswidrig eingestuft.

Zusätzlich wurden unzulässige Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen durch die Kunden beanstandet. Es war nicht rechtens, dass Passagiere ihre Entschädigungsansprüche ausschließlich über das Wizz Air-Onlineportal geltend machen mussten, ohne die Möglichkeit, diese direkt auf andere Weise geltend zu machen. Ebenso wurde die Praxis kritisiert, dass Kunden sich an das kostenpflichtige Callcenter wenden mussten, anstatt die Ansprüche auf unkomplizierte Weise durch direkte Kommunikation einzufordern.

Lösungen für betroffene Passagiere

Für die betroffenen Passagiere, die seit 2019 unter diesen rechtswidrigen Klauseln und Praktiken litten, gibt es nun eine kundenfreundliche Lösung. In Übereinkunft mit der AK hat Wizz Air zugesagt, die ungerechtfertigten Gebühren und Praktiken zu erstatten. Passagiere, die am Flughafen die Check-in-Gebühr von 40 Euro bezahlt hatten, können diese nun vollständig zurückfordern. Darüber hinaus erhalten Konsumenten, deren Geschenkgutscheine abgelaufen sind, neue Codes per E-Mail, sodass diese wieder eingelöst werden können.

Für Passagiere, die Wizz Credits erhalten hatten, bietet Wizz Air nun die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung auf ein Konto ihrer Wahl oder einer Gutschrift auf den Wizz Account. Diese Lösungen stellen sicher, dass die betroffenen Passagiere nicht benachteiligt bleiben und ihre Rechte geltend machen können.

Wizz Air und die Reaktionen auf das Urteil

Die Fluggesellschaft Wizz Air hat sich in der Vergangenheit wiederholt über die hohen regulatorischen Anforderungen und das „nicht fluggastfreundliche“ Vorgehen von Behörden beschwert. In Bezug auf die rechtlichen Schritte der Arbeiterkammer hat das Unternehmen bislang keine offiziellen Stellungnahmen abgegeben. Das Urteil des OGH stellt jedoch einen weiteren Rückschlag für das Unternehmen dar, das sich nach eigenen Angaben verstärkt auf die Optimierung seiner Dienstleistungen konzentrieren will.

Insgesamt stellt das Urteil einen wichtigen Schritt in der Konsumentenpolitik dar, indem es eine klare Grenze für die Praktiken von Billigfluggesellschaften setzt. Kunden haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen Wizz Air durchzusetzen, während die Fluggesellschaft ihre Vertragsbedingungen anpassen muss, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

„Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln. Als Teil dieser Vereinbarung hat Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere eingerichtet, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde, und wird abgelaufene WIZZ-Credits wiederherstellen oder zurückerstatten sowie abgelaufene WIZZ-Gutscheine mit einer fünfjährigen Gültigkeit neu ausstellen. Wizz Air hat außerdem eine spezielle Rückerstattungsseite für betroffene Kunden eingerichtet und setzt sich weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten und gleichzeitig weiterhin erschwingliche Reiseoptionen anzubieten“, so ein Wizz-Air-Sprecher.

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