Paderborn behält nur 65 Mitarbeiter

Flughafen Paderborn (Foto: Flughafen Paderborn).
Flughafen Paderborn (Foto: Flughafen Paderborn).

Paderborn behält nur 65 Mitarbeiter

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Die Belegschaft des insolventen Regionalflughafens Paderborn/Lippstadt wird drastisch verkleinert. Von ehemals etwa 170 Beschäftigten werden nur etwa 65 Mitarbeiter ihre Jobs behalten können. Der Schritt wird als “unabwendbar” bezeichnet. Der Airport meldete am 22. September 2020 Insolvenz in Eigenverwaltung an.

Die Gewerkschaft Komba und der Betriebsrat einigten sich am 6. November 2020 mit der Geschäftsleitung und dem vorläufigen Sachwalter auf die Details zum Stellenabbau. Jene, die nicht übernommen werden, sollen in eine so genannte Transfergesellschaft überführt werden, in der sie für bis zu 12 Monaten verbleiben können, um neue Jobs suchen zu können.

Die Umstrukturierung des Flughafens Paderborn/Lippstadt soll bis ungefähr März 2021 abgeschlossen sein. Der Flugbetrieb bleibt dadurch uneingeschränkt, jedoch ist dieser aufgrund der geringen Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie derzeit stark reduziert. Zugelassen ist “PAD” für Maschinen der Kategorie E.

1 Comment

  • Altmetallflieger , 9. November 2020 @ 09:51

    Zur Aufklärung,was sind Flugzeuge der Kategorie E?
    Dazu gibt es von der ICAO eine Liste für die Gate Größe sowie auch für Pisten und Rollwege die,die Größe der Flugzeuge die da operieren können, am jeweiligen Standort einschränken.
    Was hier gemeint ist mit Flugzeuge der Kategorie E sind Flieger bis zu einer Spannweite von 65Meter und einer Maximalen Rollbreite der Hauptfahrwerke von 14 Meter.
    Kategorie A wären Flieger mit bis zu 15 Meter Spannweite.
    B bis zu 24 Meter Spannweite.
    C bis zu 36 Meter Spannweite.
    D bis zu 52 Meter Spannweite.
    E bis zu 65 Meter Spannweite.
    F bis zu 80 Meter Spannweite.

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  • Altmetallflieger , 9. November 2020 @ 09:51

    Zur Aufklärung,was sind Flugzeuge der Kategorie E?
    Dazu gibt es von der ICAO eine Liste für die Gate Größe sowie auch für Pisten und Rollwege die,die Größe der Flugzeuge die da operieren können, am jeweiligen Standort einschränken.
    Was hier gemeint ist mit Flugzeuge der Kategorie E sind Flieger bis zu einer Spannweite von 65Meter und einer Maximalen Rollbreite der Hauptfahrwerke von 14 Meter.
    Kategorie A wären Flieger mit bis zu 15 Meter Spannweite.
    B bis zu 24 Meter Spannweite.
    C bis zu 36 Meter Spannweite.
    D bis zu 52 Meter Spannweite.
    E bis zu 65 Meter Spannweite.
    F bis zu 80 Meter Spannweite.

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