Am Dienstag brachte Marc Cezanne in seiner Funktion als Geschäftsführer des Flughafens Paderborn/Lippstadt den bereits seit einigen Wochen erwarteten Insolvenzantrag ein. Zuvor gab der Aufsichtsrat grünes Licht für diesen Schritt. Beantragt wurde ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
„Insbesondere aufgrund massiv rückläufiger Flugbewegungen infolge der Corona-Krise ist eine umfangreiche Unternehmenssanierung notwendig geworden. Tatsächlich liegen die aktuellen Passagierzahlen um 85 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes und es wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis die Passagierzahlen wieder annähernd das Vorkrisen-Niveau erreichen”, so Flughafendirektor Cezanne.
Bereits vor der Corona-Pandemie konnte der Regionalflughafen die Betriebs- und Investitionskosten nicht mit eigenen Erlösen decken. Der Jahresverlust 2019 führte zu einem Liquiditätsabfluss, der aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben in dieser Höhe nicht durch die kommunalen Gesellschafter kompensiert werden durfte Konsens ist, dass die Flughafengesellschaft in Zukunft nur bestehen kann, wenn die Kostenstrukturen an die zu erwartenden Erlöse angepasst werden.
Im Sanierungskonzept ist vorgesehen, dass der Paderborn/Lippstadt Airport den Status eines Verkehrsflughafens mit Flugsicherung behält und weiterhin 24 Stunden am Tag in Betrieb sein wird. Angesichts der geringeren Flugbewegungen ist es jedoch kaufmännisch nicht vertretbar, die Kapazitäten für die Flugzeugabfertigung im bisherigen Umfang vorzuhalten. Eine allgemeine Reduzierung der Kapazitäten für die Flugzeugabfertigung wird wesentlich zur Kostensenkung beitragen. Dies bedeutet aber nicht, dass zukünftig geplante Flüge abgewiesen werden. Sobald der Bedarf wieder zunimmt, wird es möglich sein, die Infrastruktur des Flughafens sukzessive bis zu ihrer Kapazitätsgrenze von deutlich mehr als einer Million Passagieren jährlich auszulasten.
Die Folge daraus ist, dass der Airport Paderborn den Personalstand deutlich verringert wird. Nach Angaben der Betreibergesellschaft laufen bereits Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Auch sollen die Gewerkschaften einbezogen werden, um einen 24-Stunden-Dienst für die Feuerwehr einführen zu können. Dieser soll ein unverzichtbarer Bestandteil der Sanierung sein.
Das zuständige Amtsgericht Paderborn gab dem Antrag auf Eigenverwaltung statt und bestellte den Rechtsanwalt Yorck Streitbörger zum Generalbevollmächtigten des Airports. Die 167 Beschäftigten des Airports sollen bis einschließlich November 2020 Insolvenzgeld von der deutschen Bundesagentur für Arbeit erhalten. Das Gericht bestellte weiters den Rechtsanwalt Stefan Meyer zum vorläufigen Sachwalter.
In einer Medienerklärung schreibt die Flughafengesellschaft, dass bereits ein Finanzierungskonzept vorliegt. Dieses beinhaltet unter anderem Zahlungen der Gesellschafter: Landkreise Paderborn, Soest, Gütersloh, Lippe, Hochsauerland, Höxter, Stadt Bielefeld sowie die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe. Die Gesellschafterstruktur könnte doch jedoch im Zuge des Verfahrens ändern. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung und die in diesem Rahmen erfolgende Sanierung wird keine negativen Auswirkungen auf Fluggäste und Flughafennutzer haben. Die Sanierungsmaßnahmen dienen vielmehr dazu, den für die Region wichtigen Flughafenstandort langfristig zu sichern. Gleichzeitig wird die finanzielle Belastung der Anteilseigner und damit der Städte und Kommunen deutlich gesenkt,“ so Streitbörger.