Boeing 767 (Foto: Anikka Bauer / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Passagierin verklagt United Airlines nach Verletzung durch fallenden Koffer

Werbung

In einem ungewöhnlichen Fall hat eine Passagierin die Fluggesellschaft United Airlines verklagt, obwohl es sich bei dem zugrundeliegenden Vorfall nicht um ein schwerwiegendes sicherheitsrelevantes Ereignis handelte.

Eugenia Lyashenko, so der Name der Klägerin, erlitt im Juni 2023 auf einem Flug von Boston nach London Heathrow Verletzungen, als ein schwerer Rollkoffer aus einem geöffneten Gepäckfach fiel und sie traf. Sie wirft der Fluggesellschaft vor, daß die Kabinenbesatzung die Verantwortung dafür trage, den Koffer nicht ordnungsgemäß verstaut zu haben.

Die Klage, die vor einem Bundesgericht in Massachusetts eingereicht wurde, wirft United Airlines vor, die Sicherheit der Passagierkabine nicht ausreichend gewährleistet zu haben, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Verladung und Sicherung von Gepäck in den Gepäckfächern über den Sitzen. Lyashenko argumentiert, daß die Flugbegleiter hätten einschreiten und sicherstellen müssen, daß der schwere Koffer sicher verstaut war, anstatt die Passagiere dies selbst handhaben zu lassen. Sie macht geltend, daß die Versäumnisse der Besatzung direkt zu schweren Verletzungen an ihrem Kopf, Nacken und Rücken geführt hätten.

Berufung auf das Montrealer Übereinkommen

Als rechtliche Grundlage für ihre Klage führt Lyashenko das Montrealer Übereinkommen an, einen Vertrag, der die Haftung internationaler Luftverkehrsgesellschaften für Verletzungen von Passagieren während des Fluges, des Einsteigens oder des Aussteigens regelt. Dieses Übereinkommen sieht vor, daß Fluggesellschaften automatisch für alle Schäden haften, es sei denn, sie können nachweisen, daß sie alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um eine solche Verletzung zu verhindern.

In ihrer Klage fordert Lyashenko eine nicht näher bezifferte Schadensersatzsumme, die ihre medizinischen Kosten, Verdienstausfälle und zusätzliche immaterielle Schäden wie Schmerzen und seelisches Leid umfassen soll. Sie beschreibt, wie ihre Verletzungen ihre Fähigkeit beeinträchtigen, über längere Zeiträume zu sitzen und zu stehen, und daß der Vorfall zu erheblichen Störungen in ihrem persönlichen und beruflichen Leben sowie zu vermehrtem Stress und Depressionen geführt habe. Sie weist darauf hin, daß die übliche Schulung von Flugbegleitern vorsieht, daß diese bei offensichtlichen Risiken, etwa durch zu schweres Gepäck, eingreifen und gegebenenfalls eine Umverteilung des Gepäcks veranlassen sollen.

Präzedenzfälle könnten der Klage Erfolgsaussichten einräumen

In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen auf dem Montrealer Übereinkommen basierende Argumente erfolgreich angewendet wurden. So erhielt ein Ryanair-Passagier über 30.000 Dollar, nachdem er sich auf einer Flugzeugtreppe ein Bein gebrochen hatte, und ein anderer gewann einen erheblichen Betrag, nachdem eine defekte Armlehne bei Delta ihm eine Rippe gebrochen hatte. Das Übereinkommen begrenzt die maximalen Schadensersatzansprüche von Passagieren auf etwa 175.000 Dollar pro Fall. Die meisten dieser Streitigkeiten werden jedoch in der Regel außergerichtlich beigelegt.

Der vorliegende Fall unterstreicht die potenziellen Sicherheitsrisiken, die von unzureichender Aufsicht bei der Verstauung von schwerem Handgepäck ausgehen können. Sollte Lyashenko mit ihrer Klage Erfolg haben, könnten Fluggesellschaften gezwungen sein, ihre Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Verstauens von Handgepäck in der Passagierkabine zu verschärfen. United Airlines hat sich zu dem Fall bisher nicht öffentlich geäußert.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung