Der Billigflieger Ryanair hat vor dem Obersten Gerichtshof Ungarns eine juristische Schlappe erlitten, denn das Gericht hat eine von der Konsumentenschutzbehörde verhängte Geldstrafe in der Höhe von 200 Millionen Forint (rund 518.479 Euro) bestätigt.
Es ging um ein Bußgeld, das dem Carrier Anfang dieses Jahres im Zusammenhang mit einer Flugverspätung auferlegt wurde. Im Feber 2023 soll Ryanair bei einem Flug von Budapest nach Gran Canaria die Passagiere nicht über eine Flugplanänderung informiert haben und daraus resultierend die Fluggastrechte missachtet haben. Nach einem Ermittlungsverfahren verhängte die Konsumentenschutzbehörde der Stadt Budapest eine saftige Geldstrafe.
Dazu ist anzumerken, dass Ungarn eines der ersten EU-Länder war, das Konsumentenschutzeinrichtungen zur Führung von Verwaltungsstrafverfahren gegen Fluggesellschaften ermächtigt hat. Die Vorgehensweise wurde bereits vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt und dieser hat ausdrücklich festgehalten, dass dies zulässig ist, da es auch der einfacheren Durchsetzung von Passagierrechten im Sinne der Fluggastrechteverordnung dient.
Ryanair ist gegen das jüngste Bußgeld, das man in Ungarn kassiert hat, vor Gericht gezogen. Der Oberste Gerichtshof musste daher entscheiden, ob die Strafe zulässig ist oder nicht. Die Richter entschieden zu Ungunsten der Fluggesellschaft. Ob der Billigflieger versuchen wird die Strafe vor dem Gericht der Europäischen Union anzufechten, ist noch offen.