Peter Kolba: “Kostenloses Rücktrittsrecht schriftlich vereinbaren”

Storno-Regeln (Foto: Pixabay/viarami).
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Peter Kolba: “Kostenloses Rücktrittsrecht schriftlich vereinbaren”

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In den letzten Tagen ist die Anzahl der neuen Coronafälle in Europa zum Teil stark gestiegen. Der Verbraucherschutzverein von Peter Kolba warnt, dass kostenfreie Stornierungen aufgrund der allgemeinen Pandemielage nicht immer einfach sind.

„Wer mitten in einer Pandemie Reisen und Hotels bucht, muss wissen, dass eine kostenlose Stornierung wegen einer gefährlichen Covid-19-Lage vor Ort höchst umstritten sein kann. Daher rät der Verbraucherschutzverein bei Buchungen unbedingt eine solche kostenlose Stornomöglichkeit zu vereinbaren“, so Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Im Februar-März 2020 haben etwa die Hoteliers in Ischgl von Gästen, die früher abreisen wollten, dennoch die volle Zahlung des Aufenthaltes verlangt.“

Der Konsumentenschützer weist unter anderem darauf hin, dass wenn man eine Reise aufgrund einer Covid-19-Infektion nicht antreten kann, dies unter das „Risiko in der eigenen Sphäre“ fällt. Hat man keine entsprechende Reiserücktrittsversicherung, muss man im Regelfall die Stornogebühr bezahlten. Kolba geht davon aus, dass diese in der Regel durch eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist. Dennoch sollte man vor dem Abschluss abklären, ob Covid-19-Eigeninfektionen versichert sind, denn das ist noch immer nicht bei allen Anbietern der Fall.

Wenn aber vor Ort die Gefahr sich mit Covid-19 zu infizieren hoch ist und es unter Umständen entsprechende Reisewarnungen gibt, dann wäre das ein Grund für einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag, so Kolba. „Doch da gibt es einen Haken: Wenn die Situation vorhersehbar war – und wir fürchten das würden die Gerichte so sehen – dann gibt es keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage und auch keinen kostenlosen Rücktritt“.

Die Empfehlung des VSV-Obmanns lautet: „Wir empfehlen daher jedenfalls bei der Buchung mit dem Veranstalter oder dem Hotel gesondert (schriftlich!) zu vereinbaren, dass im Fall, dass das Ski-Gebiet ein Risikogebiet wäre, ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag vom Hotelier akzeptiert wird“.

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