Nach über vier Jahren hat die Billigfluggesellschaft Ryanair ihren Widerstand gegen die Entschädigung von Passagieren, die von einem Pilotenstreik in 2018 betroffen waren, aufzugeben. Das Unternehmen argumentierte bislang, dass es sich um einen „außergewöhnlichem Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung gehandelt habe.
Die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs hat bereits um Jahr 2018 Maßnahmen eingeleitet, die dazu führen sollten, dass Ryanair jene Passagiere, die von den Flugstreichungen, die aufgrund des Pilotenstreiks im Sommer 2018 entstanden sind, im Sinne der Fluggastrechteverordnung entschädigt. Dagegen ging der Billigflieger aber juristisch vor. Die Angelegenheit landete daher vor Gericht und das zuständige Berufungsgericht hat bereits Anfang 2022 entschieden, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe.
Ryanair wollte den Fall ursprünglich bis zum Höchstgericht durchfechten, jedoch änderte man die Strategie und verwarf das Rechtsmittel. Damit ist die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig geworden. Die CAA teilte dazu mit, dass die betroffenen Passagiere seit 12. Dezember 2022 ihre Entschädigungsansprüche einreichen können.
„Die britische Zivilluftfahrtbehörde und Ryanair haben sich am 30. November 2022 auf einen Vergleich geeinigt, um einen Rechtsstreit über die Rechte von Fluggästen zu beenden, die durch Flugausfälle aufgrund gewerkschaftlich geführter Streiks im Sommer 2018 entstanden sind. Die zwischen Ryanair und der CAA erzielte Lösung steht im Einklang mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gewerkschaftlich organisierten Streiks und gewährleistet ein einheitliches Niveau der Fluggastrechte in der EU und im Vereinigten Königreich“, heißt es seitens Ryanair.