PNR-Datenweitergabe: Deutschland droht Ärger aus Brüssel

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).

PNR-Datenweitergabe: Deutschland droht Ärger aus Brüssel

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Wozu müssen derzeit bei der Einreise in viele Länder Formulare ausgefüllt werden? Diese Frage stellen sich Flugreisende durchaus häufig, denn bedingt durch die Fluggastdatenverordnung haben die Behörden ohnehin Zugriff auf eine äußerst umfangreiche und umstrittene Datensammlung. Doch ausgerechnet der Datenschutz ist hier ein Hindernis und bringt Deutschland jetzt sogar Ärger aus Brüssel ein.

Die so genannte PNR-Datenbank wurde zur Erleichterung der Verfolgung von grenzüberschreitenden Strafdelikten ins Leben gerufen. Eigentlich sollten auf diese nur Exekutivbehörden Zugriff haben und da die entsprechende EU-Verordnung ohnehin massiv umstritten war und ist, wurde immer wieder beteuert, dass auch sonst niemand auf die Datensammlung zugreifen darf. Deutschland bedient sich nun den in den PNRs gespeicherten Datensätzen und leitet diese an regionale Gesundheitsbehörden weiter. Diese Praxis wird von der EU-Kommission scharf kritisiert.

Die Verordnung sieht schlichtweg nicht vor, dass Informationen aus der Passenger-Name-Record-Datenbank an die lokalen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden dürfen. Aus diesem Grund lassen die meisten EU-Staaten Formulare ausfüllen oder gar eine Online-Vorab-Anmeldung durchführen. Deutschland setzt war auch auf Papierkram, jedoch kontrolliert diesen bislang niemand an Ort und Stelle. Das will Innenminister Horst Seehofer nun ändern und die Bundespolizei dazu anhalten die Richtigkeit der Daten auf den Formularen zu prüfen.

Doch die Weitergabe der PNR-Daten an die im Regelfall in den Landratsämtern und/oder Rathäusern angesiedelten Gesundheitsbehörden, sehen Oppositionspolitiker, die EU-Kommission und Datenschützer äußerst kritisch. Im Extremfall könnte der Bundesrepublik Deutschland sogar ein teures Vertragsverletzungsverfahren blühen. Die Rechtsgrundlage für die momentane Praxis fehlt vollständig. Auch ist nicht auszuschließen, dass Privatpersonen sogar Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung geltend machen könnten

Die EU-Kommission erklärt, dass die Mitgliedsstaaten ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass die Daten der PNR-Datenbank nur für die Bekämpfung von Terrorismus oder schweren Verbrechen genutzt werden dürfen. Die Weitergabe an Gesundheitsbehörden ist rechtlich nicht gedeckt und könnte ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Deutschland machte einen nationalen Alleingang und passte das nationale Recht entsprechend an, so dass Daten im großen Stil an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden können. Allerdings widerspricht das nationale Gesetz der EU-Verordnung, was Konsequenzen haben könnte. Brüssel pocht nämlich darauf, dass die PNR-Daten den Gesundheitsbehörden nicht zur Verfügung stehen dürfen.

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