Logo auf einem Gepäckwagen am Flughafen Warschau-Chopin (Foto: Jan Gruber).
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Polen verbietet Foto- und Videoaufnahmen kritischer Infrastruktur, auch Flughäfen betroffen

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In Polen sind seit dieser Woche neue, strengere Regeln für das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen bestimmter Objekte und in ausgewiesenen Zonen in Kraft getreten. Dieses Verbot dient der Spionageabwehr und umfasst explizit auch Aufnahmen, die rein zu privaten Zwecken erstellt werden. Betroffen sind neben Regierungsgebäuden und militärischen Anlagen auch kritische Infrastrukturen wie Brücken, Tunnel, Züge, Poststellen, Kraft- und Umspannwerke, Hafenanlagen sowie Flughäfen.

Die neuen Bestimmungen sehen bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Neben hohen Geldstrafen drohen Zuwiderhandelnden sogar Haftstrafen. Zudem können die zur Aufnahme verwendeten Geräte, im Zweifelsfall also auch Mobiltelefone, von den Behörden beschlagnahmt werden. Die betroffenen Gebiete und Objekte sind durch weithin sichtbare Schilder gekennzeichnet, die auf das bestehende Aufnahmeverbot hinweisen.

Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Novelle des Gesetzes zur Landesverteidigung und zur Spionageabwehr und reagiert auf die in Europa gestiegenen Sicherheitsbedenken. Es wird angenommen, dass das Gesetz darauf abzielt, sensible Infrastruktur besser vor potenziellen Spionageaktivitäten zu schützen. Die neuen Regeln könnten insbesondere Reisende und Bürger betreffen, die sich unwissentlich in den Verbotszonen aufhalten und dort Aufnahmen machen.

Für professionelle Fotografen und Journalisten besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine spezielle Genehmigung für Aufnahmen in den betroffenen Bereichen zu beantragen. Die zuständigen Behörden haben für die Bearbeitung solcher Anträge eine Frist von 14 Tagen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Bestimmungen im Alltag auswirken und wie konsequent die Einhaltung des Verbots durchgesetzt wird.

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