Prag: Gericht ordnet Freigabe zweier CSA-ATR72-500 an

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Das Bezirksgericht Prag VI ordnete die Freigabe jener beiden ATR72-500 von CSA an, die durch den sich indirekt im Staatseigentum befindlichen Wartungsbetrieb Czech Airlines Technics wegen unbezahlter Rechnungen an die Kette gelegt wurden.

Die beiden Unternehmen haben – abgesehen von der Geschäftsbeziehung und den ähnlichen Firmennamen – keine Gemeinsamkeiten. CSA Czech Airlines befindet sich im Eigentum der Smartwings Group und der Wartungsbetrieb gehört über Zwischengesellschaften der Tschechischen Republik. Wegen offener Forderungen verweigerte man die Herausgabe der beiden ATR72-500. CSA musste deshalb kurzfristig Flüge streichen, jedoch verwies der Wartungsbetrieb darauf, dass die Smartwings Gruppe dies auch mit anderen Maschinen hätte kompensieren können.

Laut Sprecherin Vladimíra Dufková gab das Gericht dem Einwand von CSA, dass Luftfahrtunternehmen aufgrund einer staatlichen Anordnung besonders geschützt sind, statt. Czech Airlines Technics wurde auch untersagt in der Zukunft ähnliche Maßnahmen zu setzen. Ausgestanden ist die Sache allerdings noch nicht, denn der MRO-Betrieb kündigte bereits ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung in erster Instanz an.

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