Eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet hat das Online-Portal Check24 auf Schadensersatz in Höhe von 7.725 Euro verklagt. Die Klage bezieht sich auf verlorene Kosten für Hotelübernachtungen, die über Check24 bei dem insolventen Reiseveranstalter FTI gebucht wurden.
Der Anwalt der Familie, Reiserechtler Holger Hopperdietzel, wirft dem Buchungsportal vor, seine Informationspflichten gegenüber Verbrauchern verletzt zu haben. Seiner Auffassung nach hätte die wirtschaftliche Schieflage von FTI bereits im Vorfeld der Buchung erkennbar sein müssen. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München ist für den 8. Oktober angesetzt.
Das Verfahren könnte eine Signalwirkung für die gesamte Reisebranche haben. Sollte das Gericht der Argumentation der Kläger folgen, würde die Frage aufkommen, ab welchem Zeitpunkt Online-Portale und Reisebüros verpflichtet sind, ihre Kunden vor den Finanzproblemen von Reiseveranstaltern zu warnen.
Die FTI-Insolvenz hatte bereits dazu geführt, daß die Kundengeldabsicherung für Einzelleistungen wie Hotelbuchungen keine Deckung bietet.