Die Insolvenz des drittgrößten europäischen Reisekonzerns FTI sorgt auch Monate nach dem Zusammenbruch für erhebliche Spannungen innerhalb der Tourismusbranche. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die Abwicklungspraxis der Deutschen Reisesicherungsfond GmbH (DRSF), die für die Entschädigung der betroffenen Pauschalreisenden zuständig ist.
Insbesondere die Behandlung von Anzahlungen, die über Reisebüros geleistet wurden, führt nun zu einem drohenden Rechtsstreit. Branchenverbände werfen dem Sicherungsfonds vor, berechtigte Ansprüche systematisch zu kürzen, wenn Differenzen zwischen den Kundenzahlungen an das Büro und den Weiterleitungen an den Veranstalter bestehen. Da eine gütliche Einigung derzeit nicht in Sicht ist, bereitet der Fachverband der Reisebüros nun eine gerichtliche Klärung vor, um die finanziellen Ausfälle für die Betriebe und deren Kunden zu begrenzen.
Unstimmigkeiten bei der Anerkennung von Anzahlungen
Der Kern des Konflikts liegt in der Definition erstattungsfähiger Zahlungen im Insolvenzfall. Nach dem Zusammenbruch der FTI Touristik GmbH im Juni 2024 übernahm der DRSF pflichtgemäß die Aufgabe, geleistete Kundengelder für ausgefallene Pauschalreisen zurückzuerstatten. In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch eine restriktive Auslegung der Erstattungsrichtlinien. Der Fachverband berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Anzahlungen, die ein Reisebüro im Namen und auf Rechnung des Kunden bereits an FTI transferiert hat, vom Fonds nicht in voller Höhe anerkannt werden.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn der DRSF den Rückerstattungsanspruch strikt auf jenen Betrag begrenzt, den der Reisende physisch an das Reisebüro gezahlt hat. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Reisebüros Zahlungsflüsse bündeln oder im Rahmen von Kontingentbuchungen Vorleistungen erbringen, die über die unmittelbare Einzelzahlung des Kunden hinausgehen. Wenn der DRSF diese Differenzbeträge ignoriert, bleiben entweder die Reisenden auf einem Teil ihrer Kosten sitzen oder die Reisebüros müssen für Beträge haften, die sie bereits ordnungsgemäß an den insolventen Veranstalter abgeführt haben.
Reaktion der Fachverbände und Datenerhebung
Angesichts dieser Entwicklung hat der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer eine offizielle Erhebung unter seinen Mitgliedsbetrieben gestartet. Ziel ist es, das Ausmaß der nicht anerkannten Zahlungen quantitativ zu erfassen und eine solide Datenbasis für eine potenzielle Musterklage zu schaffen. Die Branchenvertreter kritisieren, dass die aktuelle Vorgehensweise des DRSF das Vertrauen in die gesetzliche Absicherung von Pauschalreisen untergrabe. Die rechtliche Unsicherheit belaste zudem die ohnehin angespannte Liquidität vieler kleiner und mittelständischer Reisebüros, die durch die FTI-Pleite bereits massive Provisionsausfälle und einen erhöhten Beratungsaufwand zu verzeichnen hatten.
Die betroffenen Betriebe sind nun aufgerufen, entsprechende Fälle über standardisierte Erhebungsbögen zu melden. Dabei geht es nicht nur um die bloße Summe der strittigen Beträge, sondern auch um die Dokumentation der Zahlungswege. Nur wenn lückenlos nachgewiesen werden kann, dass die Gelder zweckgebunden für eine spezifische Buchung an FTI flossen, besteht Aussicht auf eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Fachverband betont, dass man alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen werde, um eine Gleichbehandlung aller Zahlungsarten sicherzustellen.
Die Rolle des Deutschen Reisesicherungsfonds
Der Deutsche Reisesicherungsfonds wurde nach der Pleite von Thomas Cook ins Leben gerufen, um künftige Großinsolvenzen effizienter abzufangen und die staatliche Haftung zu begrenzen. Finanziert wird der Fonds durch Beiträge der Reiseveranstalter. In der aktuellen Krise verteidigt der DRSF seine Position damit, dass er gesetzlich dazu verpflichtet sei, nur jene Gelder zu erstatten, die unmittelbar als Vorauszahlung auf den Reisepreis geleistet wurden. Man prüfe jeden Fall einzeln, um Missbrauch zu verhindern und die Stabilität des Fondsvermögens zu gewährleisten.
Kritiker aus der Reisebranche halten dem entgegen, dass die bürokratischen Hürden und die kleinteilige Prüfung zu unzumutbaren Verzögerungen führen. Während Großgläubiger oft über eigene Rechtsabteilungen verfügen, stehen Einzelunternehmer im Reisevertrieb vor einer Mauer aus Ablehnungsbescheiden und komplizierten Nachweispflichten. Die aktuelle Fallkonstellation der nicht anerkannten Anzahlungen wird von vielen Experten als Testfall für die Leistungsfähigkeit des gesamten Sicherungssystems gesehen.
Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Vertrieb und Veranstalter
Die juristische Auseinandersetzung hat weitreichende Konsequenzen für das künftige Zusammenspiel im Tourismusmarkt. Reisebüros fungieren traditionell als Vermittler, die für ihre Kunden die Abwicklung mit den Veranstaltern übernehmen. Wenn dieses Vertrauensverhältnis durch Insolvenzen gestört wird und die Sicherungssysteme im Ernstfall lückenhaft agieren, könnte dies zu einer Änderung der Zahlungsströme führen. Viele Betriebe erwägen bereits, Zahlungen künftig nur noch per Direkteinzug durch den Veranstalter abwickeln zu lassen, um das eigene Haftungsrisiko zu minimieren.
Dies würde jedoch die Flexibilität im Vertrieb einschränken und könnte zu Wettbewerbsnachteilen führen. Der Fachverband sieht in der gerichtlichen Klärung daher auch eine Chance, klare Regeln für künftige Krisenfälle zu definieren. Es müsse eindeutig feststehen, dass Gelder, die den Machtbereich des Kunden verlassen haben und beim Veranstalter angekommen sind, unter den Schutzschirm des DRSF fallen – unabhängig davon, ob sie über ein Zwischenkonto des Reisebüros geflossen sind oder nicht.
Langfristige Perspektiven für den Reiseschutz
Unabhängig vom Ausgang des drohenden Rechtsstreits wird die FTI-Insolvenz eine Debatte über die Reformierung der Reisesicherung nach sich ziehen. Die Komplexität moderner Buchungssysteme und die Vielfalt der Zahlungswege scheinen mit den aktuellen statischen Regeln des Sicherungsfonds kollidieren zu können. Branchenexperten fordern eine Harmonisierung der Erstattungsverfahren auf europäischer Ebene, um sicherzustellen, dass Kunden und Vertriebspartner in grenzüberschreitenden Fällen nicht unterschiedlich behandelt werden.
Die gerichtliche Klärung in Deutschland und Österreich wird daher mit großem Interesse beobachtet. Sie wird zeigen, ob der DRSF als reiner Schadensabwickler fungiert oder ob er eine umfassendere Schutzfunktion für die gesamte touristische Wertschöpfungskette wahrnehmen muss. Für die betroffenen Reisebüros geht es in den kommenden Monaten vor allem darum, ihre Dokumentation zu perfektionieren und sich eng mit den Verbänden abzustimmen. Die Solidarität innerhalb der Branche wird ein entscheidender Faktor sein, um gegenüber dem finanzstarken Sicherungsfonds bestehen zu können.