Flaggen der Austrian Airlines am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Jan Gruber).
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Rechtsanwalt übt Kritik an Austrian Airlines

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Ein für ein Klageportal tätiger Rechtsanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Austrian Airlines, doch diese kontert und versichert, dass alle Anfragen bearbeiten werden.

Eine auf die Einbringung von Sammelklagen spezialisiertes Onlineportal erhob am Dienstag in einer Medienaussendung schwere Vorwürfe gegen Austrian Airlines. Besonders heftig kritisiert wurde, dass der Carrier Flüge anbieten und sich bezahlen lasse, obwohl – so die Darstellung von Cobin Claims – dem Anbieter bekannt wäre, dass diese nicht durchgeführt werden. Bei Austrian Airlines will man diese Kritik so nicht stehen lassen.

„Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass die Covid-Pandemie die Luftfahrtbranche in eine Krise gestürzt hat – diese darf aber nicht auf jene zahlenden Kunden abgewälzt werden, die jetzt den Airlines wieder erste Umsätze bringen!“, sagen der Obmann der gemeinnützigen Plattform für Sammelklagen Cobin Claims, Oliver Jaindl, und der auf Fluggast-Rechte spezialisierte Anwalt und Cobin-Claims-Beirat Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger.

Kritisiert wird seitens des Vereins, dass Buchungen für manche Destinationen zwar akzeptiert wurden, sich jedoch nicht auf der Liste der Routen, die ab 15. Juni 2020 bedient werden. Vorgeworfen wird, dass der Carrier betroffene Passagiere auf eine regelrechte Spießroute schicken würde und die Erreichbarkeit schlecht sein soll. So wird genannt, dass es lange Wartezeiten bei der Hotline gibt und die Service-Schalter am Airport und am Bahnhof Wien-Landstraße geschlossen sein sollen. Die Hotline soll laut der Aussendung keine akzeptablen Lösungen anbieten können.

Rechtsanwalt Haslinger sagt, dass ihm regelrechte „Zwangsgutscheine“ aufgedrängt wurden. Nach dem Einreichen des Erstattungsantrags über die Homepage soll bis dato kein Geld ausbezahlt worden sein, sondern er habe wiederholt „lediglich Werbe-E-Mails mit der Aufforderung, einen Gutschein anzufordern“ erhalten. „Derartige Beschwerden sind leider kein Einzelfall; ich habe den Eindruck, dass die AUA auf dem Rücken von Konsumenten gegen klare Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung verstößt – vielleicht, um das wohl sonst marode Unternehmen liquide zu halten. Denn nach Flug-Annullierung wäre die AUA – selbst ohne Aufforderung – verpflichtet, das Geld nach sieben Tagen zurück zu überweisen; mit einem Gutschein sollten sich Betroffene jedenfalls nicht abfinden lassen.“

Die Rechtslage, die von Austrian Airlines und nahezu allen anderen europäischen Carriern derzeit missachtet wird, ist eindeutig. Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass bei einer Absage des Fluges seitens der Airline eine Ersatzbeförderung zu erfolgen hat und wenn dies nicht möglich ist – derzeit während der Corona-Pandemie ist dies in der Tat auf vielen Strecken weder auf dem Luft-, noch auf dem Landweg möglich – hat eine Rückzahlung binnen sieben Tagen zu erfolgen und zwar in Form von Geld und nicht in Form von Gutscheinen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die meisten Carrier gar nicht daran denken ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und auf „erhöhten Arbeitsaufwand“ verweisen und ihre Passagiere versuchen mit Zwangsgutscheinen abzuspeisen. Rechtlich ist dies nur dann zulässig, wenn der Passagier diesen akzeptiert, was er aber nicht muss.

AUA kontert den Vorwürfen und versichert Bearbeitung aller Anfragen

Seitens Austrian Airlines will man die Vorwürfe, die das Klageportal Cobin erhebt, so nicht stehen lassen. Eine Sprecherin sagte: „Die Bearbeitung von Anfragen allgemein, aber auch von Rückerstattungsanträgen dauert aufgrund der aktuellen Situation leider wesentlich länger als üblich. Wir verstehen natürlich den Ärger der Passagiere, müssen jedoch noch um etwas Geduld bitten. Die temporäre Einstellung des gesamten Flugbetriebes Mitte März hat dazu geführt, dass die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle innerhalb kürzester Zeit extrem gestiegen ist. Wir arbeiten die Anfragen kontinuierlich ab und versichern: jede Anfrage wird bearbeitet.“

AUA-Konzernsprecher Peter Thier fügt noch hinzu: „Wir streichen für Juni 95 Prozent der Flüge, die noch im System sind. Damit bekommen viele Passagiere eine Stornierung“. Weiters empfiehlt Austrian Airlines, dass die auf der Homepage veröffentlichten Informationen „genau gelesen“ werden sollen. Die Synchronisation des „echten Flugplans“ mit dem „publizierten“ Flugplan wäre ein üblicher Vorgang, den weltweit alle Fluglinien machen.

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