Europäischer Gerichtshof (Foto: Cédric Puisney from Brussels).
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Rechtssicherheit für Flugreisende: Europäischer Gerichtshof weitet Erstattungspflicht bei Annullierungen aus

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Flugpassagieren massiv gestärkt und die finanzielle Verantwortung von Luftfahrtunternehmen bei Flugausfällen neu definiert. Nach der Entscheidung der Luxemburger Richter müssen Fluggesellschaften im Falle einer Annullierung nicht nur den reinen Flugpreis, sondern auch die von Buchungsportalen erhobenen Vermittlungsgebühren zurückerstatten.

Dieses Urteil folgt auf eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM vorgegangen war. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte europäische Luftfahrtbranche und die Geschäftsmodelle von Online-Reisebüros. Bisher weigerten sich viele Airlines systematisch, Gebühren zu übernehmen, die sie nicht selbst eingehoben hatten. Der EuGH stellte nun jedoch klar, dass Fluggesellschaften, die mit Vermittlern zusammenarbeiten, die gängigen Geschäftspraktiken dieser Portale kennen und somit auch für die vollständigen Kosten gegenüber dem Endverbraucher haften müssen.

Der juristische Kern des Verfahrens

Auslöser des Rechtsstreits war eine geplatzte Reiseverbindung von Wien nach Lima. Die betroffenen Passagiere hatten ihre Tickets über das bekannte Buchungsportal Opodo erworben. Als der Flug von der Fluggesellschaft KLM annulliert wurde, erstattete die Airline zwar den Basispreis des Tickets, verweigerte jedoch die Rückzahlung der Vermittlungsgebühr in Höhe von rund 95 Euro. Die Fluggesellschaft stützte ihre Argumentation auf den Standpunkt, dass diese Gebühr ein privatrechtliches Entgelt zwischen dem Kunden und dem Vermittler sei, über dessen genaue Höhe die Airline keine Kenntnis habe.

Der Verein für Konsumenteninformation, der die Ansprüche der Fluggäste gesammelt übernommen hatte, sah darin eine unzulässige Verkürzung der Erstattungsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht vor, dass bei einer Annullierung die vollständigen Kosten des Flugscheins binnen sieben Tagen zurückgezahlt werden müssen. Die zentrale Frage vor dem EuGH war somit, ob eine Provision, die ein unabhängiges Portal aufschlägt, rechtlich als Teil des Ticketpreises zu werten ist.

Die Argumentation der Luxemburger Richter

In seinem Urteil wies der Europäische Gerichtshof die Verteidigungsstrategie der Fluggesellschaften entschieden zurück. Die Richter hielten fest, dass Luftfahrtunternehmen nicht behaupten können, von den Gebühren der Vermittler überrascht zu werden. Sobald eine Airline zulässt, dass ein Portal Tickets in ihrem Namen ausstellt und verkauft, geht sie eine faktische Geschäftsbeziehung ein. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Erhebung einer Vermittlungsprovision im modernen Online-Handel einen unvermeidbaren Bestandteil des Gesamtpreises darstelle.

Das Gericht betonte, dass es im Sinne des Verbraucherschutzes unerheblich sei, ob die Airline die exakte Höhe der Gebühr im Einzelfall kennt. Durch die Akzeptanz des Vertriebsweges über Portale genehmige die Fluggesellschaft die Geschäftspraxis der Vermittler implizit. Damit wird die Vermittlungsgebühr rechtlich so behandelt, als wäre sie von der Airline selbst festgelegt worden. Dies verhindert, dass Passagiere auf Kosten sitzen bleiben, nur weil sie sich für einen komfortablen Preisvergleich über ein Drittportal entschieden haben.

Konsequenzen für die Luftfahrtbranche und Buchungsportale

Das Urteil schafft eine neue Dynamik im Verhältnis zwischen Airlines, Buchungsportalen und Kunden. Experten erwarten, dass Fluggesellschaften nun ihre Verträge mit Online-Reisebüros verschärfen könnten. Es ist denkbar, dass Airlines versuchen werden, die Höhe der Vermittlungsgebühren vertraglich zu deckeln oder die Portale im Falle einer Rückzahlung in Regress zu nehmen. Für die Portale selbst bedeutet das Urteil eine Absicherung ihrer Dienstleistung, da das Risiko der Rückabwicklung nun stärker auf die ausführende Fluggesellschaft verlagert wird.

Für die Verbraucher hingegen bedeutet die Entscheidung ein Ende der bisherigen Praxis, bei der sie oft zwischen den Stühlen saßen: Die Airlines verwiesen auf die Portale, und die Portale erklärten sich für die Flugpreiserstattung nicht zuständig. Das aktuelle Urteil zementiert den Grundsatz, dass die Fluggesellschaft als Vertragspartner der Luftbeförderung die zentrale Anlaufstelle für alle finanziellen Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung ist.

Nationale Umsetzung und rechtliche Einordnung

Es ist wichtig festzuhalten, dass der EuGH als oberste Instanz der Europäischen Union lediglich die Auslegung des Unionsrechts vorgibt. Die endgültige Entscheidung im konkreten Fall zwischen dem VKI und KLM muss nun von den zuständigen österreichischen Gerichten gefällt werden. Da diese jedoch an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden sind, gilt ein Urteil im Sinne der Konsumenten als sicher.

Rechtsexperten raten Passagieren, deren Flüge in der Vergangenheit annulliert wurden und bei denen die Vermittlungsgebühren einbehalten wurden, ihre Ansprüche erneut zu prüfen. Da das Urteil die Auslegung einer bestehenden Verordnung klärt, könnte es auch Auswirkungen auf noch nicht verjährte Fälle aus den Vorjahren haben. Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Urteilen der letzten Jahre, die darauf abzielen, die Machtasymmetrie zwischen großen Transportunternehmen und einzelnen Reisenden auszugleichen.

Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Europa

Über den Einzelfall hinaus stärkt dieses Urteil das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt der EU. Wenn Konsumenten wissen, dass sie auch bei Buchungen über grenzüberschreitende Plattformen denselben rechtlichen Schutz genießen wie bei einer Direktbuchung, fördert dies den Wettbewerb im Reisesektor. Die Fluggesellschaften werden künftig genauer prüfen müssen, welche Partner sie für den Vertrieb ihrer Tickets autorisieren.

Gleichzeitig verdeutlicht die Entscheidung die Rolle von Verbraucherschutzorganisationen wie dem VKI. Ohne deren Bereitschaft, auch über kleine Beträge wie 95 Euro bis vor das höchste europäische Gericht zu ziehen, blieben viele Grauzonen im Reiserecht ungeklärt. In der Summe aller Annullierungen geht es jährlich um Millionenbeträge, die nun vermehrt in den Taschen der Passagiere bleiben werden, statt in den Bilanzen der Fluggesellschaften zu verschwinden. Die Transparenz des Endpreises wird somit zum rechtlichen Standard erhoben, an dem keine Airline mehr vorbeikommt.

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