Airbus A319 (Foto: Jan Gruber).
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Rechtsstreit um geleaste Airbus-Flugzeuge im Schatten europäischer Sanktionen

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Die britische Fluggesellschaft Easyjet sieht sich mit einer Klage vor dem High Court in London konfrontiert, bei der eine Entschädigung von mindestens 72 Millionen US-Dollar gefordert wird.

Grund für die rechtliche Auseinandersetzung sind sechs geleaste Passagierflugzeuge vom Typ Airbus A319, die das Unternehmen nach der Verhängung von Sanktionen gegen russische Eigentümergesellschaften an Standorten in Spanien und Zypern abgestellt haben soll. Während die Klägerseite der Fluggesellschaft vorwirft, die Maschinen ohne rechtliche Grundlage aufgegeben und vertragliche Pflichten verletzt zu haben, beruft sich Easyjet darauf, dass die strikten Sanktionsvorgaben der Europäischen Union eine Weiterführung der Wartung und des Betriebs rechtlich unmöglich gemacht hätten. Der Konflikt beleuchtet die komplexen rechtlichen und finanziellen Folgeerscheinungen, die das Zusammenspiel aus der Weltwirtschaftskrise während der Pandemie und den geopolitischen Sanktionsmaßnahmen auf den internationalen Luftfahrtsektor ausübt.

Hintergründe der Klage und finanzielle Forderungen

Klägerin in dem Londoner Verfahren ist die Gesellschaft STLC Europe Eight Leasing Limited, eine in Irland registrierte Tochtergesellschaft von GTLK Europe. GTLK Europe stellt wiederum den internationalen Leasingzweig der State Transport Leasing Company dar, einem staatlich kontrollierten russischen Transportunternehmen. Das Unternehmen hatte die sechs Flugzeuge bis März 2018 erworben, als die Leasingverträge mit Easyjet bereits bestanden. Im Zuge der Sanktionen und der darauffolgenden finanziellen Schieflage veranlasste der High Court in Irland am 31. Mai 2023 die Liquidation von GTLK Europe sowie der Verbriefungsgesellschaft GTLK Europe Capital. Die gerichtlich bestellten Abwickler sind seither beauftragt, die Vermögenswerte zu verwerten und ausstehende Forderungen zur Befriedigung der Gläubiger einzutreiben.

Die Schadensersatzforderung setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Nach Berichten der Wirtschaftszeitung Financial Times fordert die Klägerseite mindestens 36,7 Millionen US-Dollar an unbezahlten Leasingraten inklusive Zinsen. Hinzu kommen geschätzte Wertverluste der Flugzeuge in Höhe von 32,5 Millionen US-Dollar sowie aufgelaufene Flughafengebühren in Höhe von 2,8 Millionen Euro für die Lagerung der Maschinen auf dem Flughafengelände in Madrid und auf Zypern.

Unterschiedliche Positionen zur Rechtslage der EU-Sanktionen

Im Zentrum des juristischen Streitpunkts steht die Auslegung der europäischen Sanktionsbestimmungen. Die Europäische Union beschloss am 25. Februar 2022 umfassende Beschränkungen für den Luftfahrtsektor als Reaktion auf den Beginn der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine. Diese Richtlinien verboten die Lieferung von Flugzeugen, Ersatzteilen und Ausrüstung nach Russland sowie die Erbringung damit verbundener Wartungs-, Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Am 8. April 2022 wurde der Mutterkonzern GTLK direkt auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt, was zum Einfrieren von Vermögenswerten und zu Verboten von Zahlungsverkehr führte.

Diese Maßnahmen erstreckten sich auch auf Tochtergesellschaften, die von sankionierten Einheiten kontrolliert werden, ungeachtet ihres Registrierungsorts außerhalb Russlands. Auf dieser Grundlage kündigte Easyjet die Verträge und stellte Reparatur- und Wartungsarbeiten an den sechs Airbus-Flugzeugen ein, da eine Weiterführung der Dienstleistungen aus Sicht der Fluggesellschaft gegen das geltende Recht verstoßen hätte. Die Vertreter von STLC Europe Eight bestreiten diese Argumentation und verweisen darauf, dass sich die Flugzeuge außerhalb des russischen Territoriums befanden und die Leasinggesellschaft in Irland ansässig war.

Der Zustand der Flugzeuge und deren Entstehung

Die betroffenen Maschinen vom Typ Airbus A319 wiesen bereits vor dem Beginn des Sanktionsstreits eine längere Standzeit auf. Daten des Luftfahrtdatenanbieters Cirium zeigen, dass die Flugzeuge, die alle ein Alter von mehr als elf Jahren aufwiesen, bereits im März 2020 im Zuge des weltweiten Einbruchs des Flugverkehrs während der Pandemie außer Dienst gestellt worden waren. Sie verblieben seither an den Standorten Madrid und Larnaka auf Zypern geparkt.

Von den sechs Flugzeugen konnten drei auf Zypern abgestellte Maschinen von den Insolvenzverwaltern verwertet und verkauft werden. Der erzielte Verkaufserlös lag jedoch nach Angaben der Klägerseite aufgrund des verschlechterten Zustands der Maschinen deutlich unter dem veranschlagten Marktwert. Die drei verbleibenden Einheiten auf dem Flughafen in Madrid sind bis heute nicht veräußert worden und stehen weiterhin ungenutzt auf dem Flughafenareal.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Abwicklungsschritte

Ein Gerichtstermin in Irland im Juli 2023 stellte fest, dass die Vermögenswerte der irischen Einheiten unter der direkten Kontrolle der unabhängigen Abwickler stehen. Dies begründete die juristische Auffassung, dass der Verkauf der Flugzeuge zur Befriedigung von Gläubigern nicht mehr unter das direkte EU-Sanktionsverbot gegen den russischen Mutterkonzern fiel, wenngleich weiterhin Beschränkungen nach britischem und US-amerikanischem Recht geprüft werden mussten.

Der britische Billigflieger, der seinen Betrieb im November 1995 aufgenommen hatte und ursprünglich von London Luton nach Glasgow und Edinburgh flog, hat angekündigt, sich vollumfänglich gegen die Klage zu verteidigen. Das Verfahren vor dem High Court in London wird voraussichtlich richtungsweisende Erkenntnisse darüber liefern, wie Verträge und Wartungspflichten im Spannungsfeld internationaler Sanktionsregime und der Abwicklung insolventer Leasinggesellschaften rechtlich zu bewerten sind.

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