Check-in-Schalter Flughafen Klagenfurt (Foto: Angelika Evergreen).
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Rechtsstreit um Klagenfurter Flughafen: Erstinstanzliches Urteil erschüttert Eigentumsverhältnisse

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Die juristische Aufarbeitung der Privatisierung und anschließenden Rückverstaatlichung des Klagenfurter Flughafens hat eine überraschende Wende genommen. Das Handelsgericht Wien gab in einem erstinstanzlichen Urteil der Feststellungsklage der Lilihill-Gruppe des Immobilieninvestors Franz-Peter Orasch statt.

Damit wurde die Wirksamkeit der sogenannten Call-Option infrage gestellt, mit der das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt im Jahr 2023 die Mehrheitsanteile am Flughafen zurückerworben hatten. Kernpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist die Bewertung der Passagierzahlen während der Ausläufer der globalen Pandemie. Während das Land auf das Nichterreichen der vertraglich fixierten Mindestmarke von 100.000 Fluggästen pocht, wertete das Gericht die damaligen Einschränkungen als höhere Gewalt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weshalb die operativen Eigentumsverhältnisse vorerst unverändert bleiben.

Die Vorgeschichte des Konflikts reicht zurück in das Jahr 2018, als Lilihill die Mehrheit am Kärntner Landesflughafen übernahm. Die damaligen Pläne sahen massive Investitionen in die Infrastruktur und den Ausbau zu einem modernen Luftfahrt-Drehkreuz vor. In den Folgejahren kam es jedoch zu erheblichen Differenzen zwischen dem privaten Investor und den öffentlichen Anteilseignern. Kritiker warfen der Lilihill-Gruppe vor, das Hauptaugenmerk nicht auf den Flugbetrieb, sondern auf die Entwicklung der umfangreichen, nicht betriebsnotwendigen Grundstücke zu legen. Als die Passagierzahlen in den Jahren 2021 und 2022 deutlich unter der kritischen Marke von 100.000 blieben, sahen das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt die vertragliche Grundlage für einen Rückkauf gegeben und zogen die Call-Option.

Juristische Bewertung der Pandemie-Folgen

Das Handelsgericht Wien stützt seine 77 Seiten umfassende Entscheidung maßgeblich auf die Argumentation der Klägerseite, wonach der Flugverkehr im Jahr 2022 noch massiv unter den Nachwirkungen der Coronavirus-Pandemie gelitten habe. Das Gericht sieht darin eine Form der Betriebsunterbrechung durch äußere Umstände, die im Beteiligungsvertrag als Grund für ein Nichterreichen der Passagierziele exkulpiert worden seien. Diese Auslegung als höhere Gewalt entzieht dem Ziehen der Call-Option aus Sicht der ersten Instanz die rechtliche Grundlage.

Aufseiten der öffentlichen Hand stößt diese Einschätzung auf massives Unverständnis. Beteiligungsreferent Martin Gruber bezeichnete die Entscheidung als völlig unverständlich. Aus Sicht der Landesregierung gab es im Jahr 2022 keine flugbetrieblichen Unterbrechungen mehr, die das Verfehlen der 100.000er-Grenze rechtfertigen würden. Man argumentiert, dass der Flughafen unter der Führung des privaten Investors systematisch vernachlässigt worden sei, was letztlich zu den niedrigen Frequenzen geführt habe. Das Land betont zudem, dass die Rückabwicklung notwendig gewesen sei, um eine drohende Insolvenz der Flughafengesellschaft abzuwenden und die Sicherung der Gehälter sowie der Grundstücke zu gewährleisten.

Politische Reaktionen und drohende Schadensersatzforderungen

Die politische Landschaft in Kärnten reagierte gespalten auf die Nachricht aus Wien. Während die Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP umgehende Rechtsmittel ankündigte, übte die Opposition scharfe Kritik. Die FPÖ sprach von einem Flughafendesaster und forderte eine lückenlose Aufklärung über die potenziellen finanziellen Schäden für den Steuerzahler. Im Raum stehen nicht nur die rund vier Millionen Euro, die Lilihill für die Anteile bereits erhalten hat, sondern auch Kapitalerhöhungen in zweistelliger Millionenhöhe, die seit der Rückverstaatlichung aus öffentlichen Mitteln in die Flughafengesellschaft geflossen sind.

Landeshauptmann Peter Kaiser gab sich abwartend und verwies auf die notwendige Analyse des Urteils durch juristische Experten. Gleichzeitig betonte er, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen worden seien, um alle Szenarien abzudecken. Die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) stellte klar, dass Franz-Peter Orasch derzeit nicht als Miteigentümer im Firmenbuch stehe und das Urteil vorerst keine Auswirkungen auf das Tagesgeschäft am Rollfeld habe. Die operative Kontrolle verbleibe bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in den Händen des Landes und der Stadt.

Zukunft des Flugstandortes im Schwebezustand

Die Unsicherheit über die endgültigen Eigentumsverhältnisse stellt für den Standort Klagenfurt eine erhebliche Belastung dar. Investitionen und langfristige Kooperationen mit Fluggesellschaften erfordern stabile Rahmenbedingungen, die durch den jahrelangen Rechtsstreit konterkariert werden. Sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden, stünde die öffentliche Hand vor der Herausforderung, eine erneute Übergabe der Anteile an Lilihill abzuwickeln, was weitreichende Konsequenzen für die strategische Ausrichtung des Flughafens hätte.

Die kommenden Wochen werden nun von der Ausarbeitung der Berufung geprägt sein. Die Rechtsvertreter des Landes und der Stadt werden versuchen, das Oberlandesgericht davon zu überzeugen, dass die Marktentwicklung im Jahr 2022 sehr wohl in der Verantwortung des Managements lag und nicht ausschließlich auf externe Krisen zurückzuführen war. Bis zu einer endgültigen Klärung bleibt der Flughafen Klagenfurt ein Paradebeispiel für die Komplexität von Public-Private-Partnership-Modellen in der kritischen Infrastruktur.

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