
Rechtsstreit um Klagenfurter Flughafen: Erstinstanzliches Urteil erschüttert Eigentumsverhältnisse
Die juristische Aufarbeitung der Privatisierung und anschließenden Rückverstaatlichung des Klagenfurter Flughafens hat eine überraschende Wende genommen. Das Handelsgericht Wien gab in einem erstinstanzlichen Urteil der Feststellungsklage der Lilihill-Gruppe des Immobilieninvestors Franz-Peter Orasch statt. Damit wurde die Wirksamkeit der sogenannten Call-Option infrage gestellt, mit der das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt im Jahr 2023 die Mehrheitsanteile am Flughafen zurückerworben hatten. Kernpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist die Bewertung der Passagierzahlen während der Ausläufer der globalen Pandemie. Während das Land auf das Nichterreichen der vertraglich fixierten Mindestmarke von 100.000 Fluggästen pocht, wertete das Gericht die damaligen Einschränkungen als höhere Gewalt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weshalb die operativen Eigentumsverhältnisse vorerst unverändert bleiben. Die Vorgeschichte des Konflikts reicht zurück in das Jahr 2018, als Lilihill die Mehrheit am Kärntner Landesflughafen übernahm. Die damaligen Pläne sahen massive Investitionen in die Infrastruktur und den Ausbau zu einem modernen Luftfahrt-Drehkreuz vor. In den Folgejahren kam es jedoch zu erheblichen Differenzen zwischen dem privaten Investor und den öffentlichen Anteilseignern. Kritiker warfen der Lilihill-Gruppe vor, das Hauptaugenmerk nicht auf den Flugbetrieb, sondern auf die Entwicklung der umfangreichen, nicht betriebsnotwendigen Grundstücke zu legen. Als die Passagierzahlen in den Jahren 2021 und 2022 deutlich unter der kritischen Marke von 100.000 blieben, sahen das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt die vertragliche Grundlage für einen Rückkauf gegeben und zogen die Call-Option. Juristische Bewertung der Pandemie-Folgen Das Handelsgericht Wien stützt seine 77 Seiten umfassende Entscheidung maßgeblich auf die Argumentation der Klägerseite, wonach der Flugverkehr im Jahr 2022 noch massiv unter








