Anzeigetafel im Terminal 1 am Flughafen Frankfurt am Main (Foto: Jan Gruber).
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Reform der EU-Fluggastrechte ab 2027: Verbraucherschützer sehen Licht und Schatten

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Die Europäische Union führt im Sommer 2027 umfassende Änderungen bei den Fluggastrechten ein, die für Reisende sowohl Vorteile als auch neue Einschränkungen mit sich bringen.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich sowie das Fluggastrechte-Portal FairPlane verweisen auf verbesserte Informationspflichten, wonach Fluggesellschaften ihre Passagiere innerhalb von vier Tagen nach der Landung elektronisch über etwaige Entschädigungsansprüche aufklären müssen. Zudem wird das kostenfreie Nebeneinandersitzen von Familien mit Kindern unter 14 Jahren gesetzlich verankert, die kostenlose Korrektur von Tippfehlern auf Tickets garantiert und das Verbot der sogenannten „No-Show-Klausel“ durchgesetzt, durch die Airlines bisher den Rückflug verweigern durften, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.

Gleichzeitig bringt die Reform jedoch eine erhebliche Verschlechterung bei den Fristen zur Durchsetzung von Ansprüchen. Fluggäste müssen Entschädigungen für Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen künftig innerhalb von neun Monaten geltend machen, während in Österreich bisher eine dreijährige Verjährungsfrist galt. Zwar sind Fluggesellschaften nun verpflichtet, Ansprüche binnen 30 Tagen auszuzahlen oder begründet abzulehnen, doch schränkt die verkürzte Ausschlussfrist den Spielraum für Verbraucher drastisch ein. Zudem wird die Erstattung für selbst organisierte Ersatzbeförderungen auf maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt, was bei kurzfristigen Buchungen im Zuge von Flugausfällen zu finanziellen Verlusten für Passagiere führen kann.

AK-Präsident Andreas Stangl bewertet die Reform als Teilerfolg, da weitreichendere Verschlechterungsanträge der Luftfahrtlobby abgewendet werden konnten. Dennoch fordert die Konsumentenschutzorganisation weitere gesetzliche Anpassungen. Weil die Ausgleichszahlungen seit Jahren nicht an die Inflation angepasst wurden, fordert die Arbeiterkammer eine Anhebung der pauschalen Entschädigungssätze sowie die verpflichtende Einführung einer europaweiten Insolvenzabsicherung für im Voraus bezahlte Flugtickets. Bisher tragen Passagiere bei einer Pleite der Fluggesellschaft das volle finanzielle Risiko, da Ticketgelder im Insolvenzverfahren meist verloren gehen.

Branchenexperten betrachten die Neuregelungen auch als Reaktion auf die anhaltende Überlastung der nationalen Schlichtungsstellen und Gerichte, die seit der Covid-Pandemie mit einer Flut an Entschädigungsklagen konfrontiert sind. Die Pflicht zur transparenten Preisausweisung inklusive Handgepäck soll zudem den unübersichtlichen Gebührenstrukturen von Billigfluggesellschaften entgegenwirken. Ob die verkürzte Frist von neun Monaten tatsächlich zu einer schnelleren Abwicklung der Fälle führt oder lediglich dazu dient, berechtigte Ansprüche von Gelegenheitsfliegern verfallen zu lassen, wird sich in der Praxis ab dem Jahr 2027 zeigen.

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