Die Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechteverordnung sind am Montagabend ohne eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vertagt worden. Trotz intensiver Gespräche konnte in der sogenannten Trilog-Runde keine Annäherung zwischen den Standpunkten der EU-Institutionen erzielt werden. Die strittigen Punkte der umfassenden Reform, die bereits seit Jahren diskutiert wird, betreffen unter anderem die genaue Definition von „außergewöhnlichen Umständen“, die Höchstgrenzen für Ausgleichszahlungen und die Regelungen bei Flugannullierungen und -verspätungen.
Die Komplexität der Materie und die divergierenden Interessen der Mitgliedstaaten im Rat einerseits und des Verbraucherschutzes im Parlament andererseits erschweren den Durchbruch. Die Reform zielt grundsätzlich darauf ab, die Rechte von Reisenden in der Europäischen Union zu stärken und die Anwendung der bestehenden Verordnung 261/2004 zu vereinheitlichen. Besonders in den letzten Jahren, geprägt von Krisen und Betriebsstörungen im Luftverkehr, wurden die Schwachstellen der aktuellen Regelungen deutlich.
Die Verhandlungen werden nun erst im Februar 2026 fortgesetzt, wodurch sich der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens weiter verzögert. Sollte auch diese nächste Verhandlungsrunde keine Annäherung bringen, gilt die Einberufung eines Vermittlungsausschusses als wahrscheinlich. Ein solcher Ausschuss würde eingesetzt, um einen Kompromiss zu finden, falls Parlament und Rat in zwei Lesungen keinen gemeinsamen Text beschließen können. Dieses Prozedere würde den Reformprozess zusätzlich in die Länge ziehen und die Hoffnungen der Verbraucher auf schnellere Klarheit dämpfen.
Experten sehen die andauernde Blockade als bedauerlich, da die Fluggastrechteverordnung in weiten Teilen als überholungsbedürftig gilt. Die Luftverkehrsbranche und die Verbraucherschutzorganisationen drängen gleichermaßen auf eine Aktualisierung der Regeln, um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.