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Regierung von Französisch-Polynesien plant Millionenkredit für Air Tahiti Nui

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Die Regierung von Französisch-Polynesien hat der Territorialversammlung des Überseegebiets einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Fluggesellschaft Air Tahiti Nui vorgelegt.

Geplant ist ein Darlehen in Höhe von 8,5 Milliarden CFP-Francs (umgerechnet rund 82,9 Millionen US-Dollar), das für die Erneuerung der Kabinenausstattung der vier Flugzeuge vom Typ Boeing 787-9 verwendet werden soll. Eine Tranche von 300 Millionen CFP-Francs soll bereits 2026 ausgezahlt werden, während der Hauptteil des Kredits in den Jahren 2027 und 2028 bereitgestellt wird.

Das Modernisierungsprogramm sieht eine Überarbeitung aller drei Beförderungsklassen an Bord vor. Neben der Umrüstung der Kabineninfrastruktur und der Verbesserung der Internetverbindung während des Fluges soll vor allem die Kapazität der Business Class von derzeit 30 auf 38 Sitzplätze erweitert werden. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Ende 2028 bis 2029 angesetzt. Die Fluggesellschaft erhofft sich durch den Ausbau der Premium-Kategorie höhere Erträge pro Passagier auf den langwierigen Interkontinentalstrecken nach Nordamerika, Europa und Asien.

Die Geplante Kreditvergabe verdeutlicht die enge Verflechtung zwischen der regionalen Politik und der Heimatfluggesellschaft, an der der Staat die Mehrheit hält. Air Tahiti Nui sichert die Anbindung des Inselstaates an die internationalen Märkte, steht jedoch auf den Schlüsselrouten – etwa nach Los Angeles oder Paris – in starkem Wettbewerb mit internationalen Anbietern wie Air France und French Bee. Um im internationalen Qualitätswettbewerb zu bestehen, sind regelmäßige Investitionen in das Produktangebot erforderlich, die die Fluggesellschaft aus dem laufenden Betrieb derzeit nicht eigenständig finanzieren kann.

Kritische Stimmen innerhalb der Territorialversammlung verweisen auf die finanziellen Risiken für den öffentlichen Haushalt. Der Einsatz von Steuermitteln für die Modernisierung von Flottenkomponenten stößt angesichts anderer regionaler Infrastrukturbedarfe auf Debatten. Da die eigentliche Umrüstung erst Ende 2028 beginnt, tragen Staat und Fluggesellschaft das Risiko veränderter Marktbedingungen und möglicher Verzögerungen im globalen Lieferkettennetzwerk der Luftfahrtindustrie.

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