Easa Direktion in Köln (Foto: Klüh).
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Regulatorische Reform in der Pilotenausbildung: EASA stellt System der Flugsimulatoren um

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat eine grundlegende Überarbeitung der regulatorischen Vorgaben für künstliche Trainingsgeräte in der Luftfahrt beschlossen.

Mit der neuen Verordnung EU 2026/781 und den dazugehörigen Zertifizierungsspezifikationen verabschiedet sich die Behörde von der traditionellen Einteilung in feste Simulator-Klassen. Anstelle der bisherigen starren Einstufungen tritt ein fähigkeitsbasierter Ansatz, bei dem die Flugsimulatoren nach ihren konkreten technischen Leistungsprofilen bewertet werden. Diese Systemumstellung soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den aktuellen Stand der Technik anpassen.

Zentrales Element der Neuregelung ist das Konzept der sogenannten Fähigkeitssignatur. Dieses standardisierte System erfasst und dokumentiert die präzisen Eigenschaften und Funktionen eines Simulators. Durch diese detaillierte Erfassung wird es Betreibern wie Flugschulen und Fluggesellschaften ermöglicht, Trainingsgeräte flexibler für spezifische Ausbildungsabschnitte auszuwählen. Zudem schafft die Verordnung erstmals die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz moderner Schnittstellen im Training, darunter Touchscreen-Cockpits sowie Anwendungen aus dem Bereich der erweiterten Realität, die in neueren Flugzeuggenerationen zunehmend zum Standard gehören.

In der Luftfahrtbranche wird die Reform mit einer Mischung aus Erwartung und Skepsis aufgenommen. Einerseits erleichtert das neue System Herstellern die Zulassung hochinnovativer Trainingssysteme, da langwierige Ausnahmeverfahren entfallen. Andererseits bedeutet die Umstellung für bestehende Ausbildungsbetriebe einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Viele der weltweit genutzten Simulatoren müssen im Zuge des Übergangs neu bewertet und zertifiziert werden. Zudem verweisen Kritiker darauf, dass die Einführung von rein fähigkeitsbasierten Kriterien zu Beginn zu Rechtsunsicherheiten bei der Anerkennung von Flugstunden führen kann.

Die EASA plant, die Luftfahrtunternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften organisatorisch zu begleiten. Hierzu wurden begleitende Leitfäden erarbeitet, und ab Ende 2026 sollen europaweit Schulungen und Workshops für Betreiber und nationale Luftfahrtbehörden stattfinden. Die vollständige Umsetzung und Anpassung der Schulungsprogramme der Fluggesellschaften an das neue Regelwerk wird sich voraussichtlich bis weit in das Jahr 2027 hineinziehen.

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