Zwei Afrika-Reiseveranstalter haben gegen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Mauritius, Namibia, die Seychellen, Ruanda und Tansania geklagt. Doch die Begründungen lassen zu wünschen übrig.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht mit der Meinung des Verwaltungsgerichts, das die Klagen der Veranstalter Akwaba Travel und Elangeni African Adventures bereits im Juli vergangenen Jahres zurückgewiesen hatte, einher und bestätigt dessen Entscheidung nun endgültig. Die klagenden Parteien sahen sich durch die Warnungen unter anderem in ihrer beruflichen Freiheit eingeschränkt. Die Richter erklärten nun, ein Eingriff in die Berufsfreiheit liege nicht vor, weil die Reisewarnung sich nicht gegen konkrete Anbieter von Reisen wende, sondern lediglich durch Informationen zu Reiseländern eine eigenständige Entscheidung potenzieller Reisender ermöglichen solle. Auch eine Ungleichbehandlung könnten die Reiseveranstalter nicht geltend machen, da die Beschränkung auf außereuropäische Reiseziele allein auf ihrer eigenen unternehmerischen Entscheidung beruhe. Damit würden den Reiseanbietern die Hände gebunden. Denn das Urteil sei nicht mehr anfechtbar, berichtet reisevor9.de.