Flughafen Berlin-Brandenburg Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).
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Reizgas-Vorfall am Flughafen Berlin-Brandenburg: 14 Verletzte bei Sicherheitskontrolle

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Ein Zwischenfall an der Sicherheitskontrolle des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) hat am Samstagabend für Aufsehen gesorgt. Eine Passagierin hatte ein als Feuerzeug getarntes Reizgas-Spray im Handgepäck mitgeführt. Beim Kontrollvorgang trat das Gas aus und führte zu gesundheitlichen Beschwerden bei mehreren Personen. Insgesamt 14 Menschen klagten über Kopfschmerzen und tränende Augen.

Nach ersten Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurde das getarnte Reizgas-Spray von den Sicherheitskräften bei der Kontrolle entdeckt. Als sie das verbotene Objekt konfiszieren wollten, setzte sich das Gas unkontrolliert frei. Sofort breitete sich der stechende Reizstoff in der Umgebung aus, woraufhin mehrere Personen über Beschwerden klagten.

Der Vorfall führte zu einem vorübergehenden Stillstand an der betroffenen Sicherheitskontrolle. Die Flughafenfeuerwehr und Rettungskräfte wurden umgehend alarmiert, um sich um die Betroffenen zu kümmern. Drei Personen mussten sich einer sofortigen Augenreinigung unterziehen, während sich die anderen nach kurzer Zeit wieder erholten. Eine Einweisung ins Krankenhaus war laut Angaben der Einsatzkräfte nicht erforderlich.

Ermittlungen gegen die Passagierin

Die Polizei hat Ermittlungen gegen die Passagierin eingeleitet. Noch ist unklar, ob sie das Reizgas wissentlich oder versehentlich mitführte. Der Besitz von Reizgas-Sprays ist in Deutschland zwar nicht grundsätzlich verboten, doch für den Transport in Flugzeugen gelten strenge Vorschriften. Laut den internationalen Sicherheitsbestimmungen der International Air Transport Association (iata) ist das Mitführen von Reizgas in Flugzeugen untersagt, da es im Falle eines Austritts zu ernsten gesundheitlichen Folgen für Passagiere und Crew führen kann.

Ob die Frau mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, hängt von den weiteren Ermittlungen ab. Die Behörden prüfen unter anderem, ob sie sich möglicherweise wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Auch ein Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz könnte in Betracht gezogen werden.

Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb

Durch die kurzfristige Sperrung der Sicherheitskontrolle kam es zu Verzögerungen im Betriebsablauf. Passagiere mussten zeitweise auf alternative Kontrollstellen ausweichen. Ein größerer Stau konnte jedoch verhindert werden, da die Flughafenleitung schnell reagierte und die betroffene Sicherheitslinie nach kurzer Zeit wieder freigab.

Flughafensprecher betonten, dass die Sicherheitsmaßnahmen am BER sehr strikt seien und es nur in Ausnahmefällen zu Zwischenfällen wie diesem komme. Dennoch verdeutlicht der Vorfall die Herausforderungen, die mit der Kontrolle von Gepäckstücken und potenziell gefährlichen Gegenständen verbunden sind.

Ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit

Der Einsatz von Reizgas in öffentlichen Räumen hat in der Vergangenheit immer wieder zu Zwischenfällen geführt. Insbesondere an Flughäfen und Bahnhöfen gab es vereinzelt Fälle, in denen Pfefferspray oder andere reizende Substanzen versehentlich oder absichtlich freigesetzt wurden.

So kam es beispielsweise im Jahr 2018 am Frankfurter Flughafen zu einer ähnlichen Situation, als Pfefferspray in einer Gepäckhalle ausströmte und mehrere Personen behandelt werden mussten. Auch an anderen deutschen Flughäfen wurden in den vergangenen Jahren immer wieder verbotene Gegenstände in Handgepäckkontrollen entdeckt, darunter Waffenattrappen, gefährliche Chemikalien oder nicht deklarierte Gase.

Der Vorfall am Flughafen Berlin-Brandenburg zeigt, wie wichtig sorgfältige Sicherheitskontrollen im Luftverkehr sind. Das Mitführen von verbotenen Gegenständen, selbst wenn sie unauffällig getarnt sind, kann erhebliche Folgen haben. Die Ermittlungen gegen die Passagierin laufen, und es bleibt abzuwarten, ob sie für den Vorfall zur Rechenschaft gezogen wird.

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