Im September 2024 entschied die EU-Kommission, dass das Land Rheinland-Pfalz Rückforderungen in Millionenhöhe von der irischen Fluggesellschaft Ryanair und dem Flughafen Hahn geltend machen muss.
Diese Entscheidung betrifft mehrere von der Landesregierung gewährte Staatshilfen, die nicht mit den Wettbewerbsrichtlinien der EU in Einklang standen. Konkret geht es dabei um Fördermittel, die dem Flughafen Hahn und Ryanair in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt wurden, darunter ein Grundstück, das ursprünglich vom Land an den Flughafen verkauft und dann ohne Ausgleichszahlung zurückübertragen wurde. Zudem beanstandet die EU-Kommission zwei Marketingverträge zwischen dem Land und Ryanair sowie Ausbildungsförderungen zugunsten der Fluggesellschaft.
Die Rückforderungsforderung beläuft sich auf etwa 13 bis 14 Millionen Euro von Ryanair und auf 1,25 Millionen Euro von Flughafen Hahn. Diese Gelder sind laut der EU-Kommission illegal, da sie den Wettbewerb auf europäischer Ebene verzerrt und der Fluggesellschaft einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hätten. Ryanair hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, während das Land Rheinland-Pfalz nun die weiteren Schritte mit der EU-Kommission und dem Bundesverkehrsministerium abstimmt. Auch wenn noch keine endgültige Rückforderung erhoben wurde, sind die Gespräche über die genaue Höhe und den Modus der Rückzahlungen in vollem Gange.
Die Geschichte des Flughafens Hahn ist von finanziellen Herausforderungen geprägt. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit 82,5 Prozent der Anteile des Flughafens hielt, wurden diese 2017 an den chinesischen Konzern HNA verkauft. Trotz dieser Übernahme flossen weiterhin Staatshilfen an den Flughafen, auch nachdem dieser 2021 Insolvenz anmeldete. 2023 übernahm die Trierer Triwo AG die Betriebsführung. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rückforderungen auf die Zukunft des Flughafens auswirken werden, der in der Vergangenheit aufgrund seiner Lage und der Verbindungen zu Ryanair immer wieder in den Fokus geraten war.
Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die strenge Haltung der EU-Kommission gegenüber illegalen Beihilfen und das Bestreben, einen fairen Wettbewerb innerhalb der EU-Luftfahrtbranche zu gewährleisten. Die Rückforderungen könnten nicht nur eine finanzielle Belastung für Ryanair und den Flughafen Hahn darstellen, sondern auch für die betroffenen regionalen Wirtschaften, die von den Kooperationen mit dem Flughafen profitiert haben.