Reiserückkehrer spielen in Deutschland in Sachen Corona-Pandemie eine nur untergeordnete Rolle. Dies geht aus den Anfang dieser Woche vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen hervor. Demnach sank der Anteil der Reisenden, die Infektionen in die Bundesrepublik importierten sogar ab.
Gerechnet auf den Gesamtanteil der Neuansteckungen, die das Robert-Koch-Institut ausgewertet hat, sind sieben Prozent der Fälle auf Reisende aus dem Ausland zurückzuführen. Damit spielen diese für die epidemiologische Situation in der Bundesrepublik keine nennenswerte Rolle. Unter jenen Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt dennoch positiv getestet wurden, rangieren Türkei-Rückkehrer ganz oben. Weitere Länder, die das RKI als wahrscheinliche Infektionsländern der Reiserückkehrer führt, sind die Tschechische Republik, Rumänien, Länder des Westbalkans, Österreich und Frankreich. Die überwiegende Mehrheit der Ansteckungen erfolgt allerdings innerhalb der Bundesrepublik und ist nicht auf Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben, zurückzuführen.
Angesichts dieser Feststellung, die das staatliche Robert-Koch-Institut im jüngsten Bericht tätigt, erscheint die seitens Deutschlands geplante Zwangsquarantäne für alle Personen, die sich in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten haben, äußerst fraglich. Die Bundesrepublik plant, dass bei einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet ab 15. Oktober 2020 eine Quarantäne angetreten werden muss. Liegt ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vor, so dauert die Absonderung fünf Tage. Wenn nicht, darf man zehn Tage lang die eigene Wohnung nicht verlassen, kann sich aber frühestens am fünften Tag von der Quarantäne „freitesten“. Gegen diese geplante Regelung laufen Fluggesellschaften, Airports, die IATA und weitere Interessensverbände Sturm.
RKI: Positiver PCR-Test sagt nichts über die Ansteckungsfähigkeit aus
Im epidemiologischen Bulletin 39/2020 stellt das Robert-Koch-Institut allerdings auch die Aussagekraft positiver PCR-Tests als Nachweis für die Ansteckungsfähigkeit in Frage: „Als Goldstandard der Virusdiagnostik kann die PCR-Untersuchung mit hoher Präzision und nie-drigen Nachweisgrenzen für genomische SARS- CoV-2-RNA in klinischen Proben gelten. Der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms stellt allerdings keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten dar. In-vitro-Daten weisen auf ein Verhältnis von 10:1 bis 100:1 zwischen genomischer RNA und infektiösen Viruspartikeln hin.“
Weiters schreibt das RKI in selbigem Bulletin: „Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar. Dass diese positiven PCR-Ergebnisse bei genesenen Patienten nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen ist, wurde in mehreren Analysen gezeigt, bei denen parallel zur PCR-Untersuchung eine Anzucht von SARS-CoV-2 in der Zellkultur durchgeführt wurde.“