In der heutigen digitalisierten Welt ist es für viele selbstverständlich, auch im Ausland online zu bleiben. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie sich beim Roaming in der Europäischen Union (EU) keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen müssen, da hier die Regelung „Roam like at home“ gilt. Doch außerhalb der EU können Roaming-Gebühren schnell unvorstellbare Höhen erreichen. Zwei aktuelle Fälle verdeutlichen die potenziellen Gefahren und bieten wichtige Lektionen für zukünftige Reisen.
Herr A. aus Steyr erlebte eine schockierende Überraschung, als er seinen Urlaub in der Schweiz antrat. Trotz des Kaufs eines Wochenpakets bei seinem Netzanbieter und dem Wissen, dass die Schweiz nicht zur EU gehört, stiegen seine Roamingkosten über Nacht auf atemberaubende 16.413,55 Euro. Der Grund: Nachdem die von ihm erworbene Datenmenge überschritten wurde, wurde der Datenfluss nicht gestoppt und die gesetzlich vorgeschriebene Sperre bei 60 Euro griff nicht.
Trotz mehrfacher Benachrichtigungen auf seinem Handy über die Überschreitung der Datenmenge, blieb Herr A. unvorbereitet auf die enormen Kosten, die sich über Nacht summierten. Als er die Hotline des Anbieters kontaktierte, wurde ihm lediglich geraten, eine schriftliche Beschwerde per E-Mail einzureichen. Die Situation war für ihn äußerst belastend, und er wandte sich daraufhin an den Arbeiterkammer-Konsumentenschutz (AK-Konsumentenschutz). Diese griffen schnell ein und forderten von dem Mobilfunkanbieter die Korrektur der Rechnung auf maximal 60 Euro. Das Unternehmen reagierte zügig und erstattete den überhöhten Betrag.
Im Gegensatz dazu erlebte Frau K. aus St. Martin auf Madeira, das zu Portugal gehört, keine Katastrophe, aber dennoch eine unangenehme Überraschung. Sie erhielt eine Rechnung über 67,06 Euro für den Datentransfer von nur 8 MB, obwohl Madeira zur EU gehört und somit keine zusätzlichen Roaming-Gebühren anfallen sollten. Die Klärung der Angelegenheit offenbarte, dass die Datenübertragung während einer Zwischenlandung am Flughafen Zürich in der Schweiz stattfand, was zu den hohen Kosten führte. Diese Erkenntnis unterstreicht die Bedeutung, auch bei Zwischenstopps auf die Roaming-Einstellungen zu achten, da Roaming-Kosten auch in solchen Fällen anfallen können.
Diese beiden Fälle illustrieren eindringlich die Herausforderungen, denen Reisende gegenüberstehen, wenn es um Roaming-Kosten geht. Es gibt jedoch einige bewährte Strategien, um unerwartete und hohe Gebühren zu vermeiden:
- Kosteninformationen prüfen: Vor der Reise sollten die Kosteninformationen für das jeweilige Land und für außergewöhnliche Netze wie Kreuzfahrtschiffe oder Flugzeuge sorgfältig gelesen werden. Diese Informationen können oft auf der Website des Mobilfunkanbieters gefunden werden.
- Roaming-Funktion deaktivieren: Die Roaming-Funktion kann direkt beim Mobilfunkanbieter deaktiviert werden, besonders für Aufenthalte außerhalb der EU oder in grenznahen Gebieten. Dies verhindert, dass sich unerwünschte Roaming-Gebühren ansammeln.
- WLAN-Nutzung: Während des Auslandsaufenthaltes sollte die WLAN-Nutzung maximiert und darauf geachtet werden, dass das Datenroaming tatsächlich deaktiviert ist. Dies hilft, ungewollte Kosten zu vermeiden.
- Mobilbox deaktivieren: Durch Deaktivieren der Mobilbox (durch Eingabe der Nummer ##002#) wird verhindert, dass Anrufe in die Mobilbox umgeleitet werden, was zu Passivroaming-Kosten führen könnte.
- Kostenlimits beibehalten: Die gesetzlich vorgeschriebenen Kostenlimits von 60 und 120 Euro sollten nicht deaktiviert werden. Diese Limits verhindern exorbitante Kosten und ermöglichen eine rechtzeitige Benachrichtigung, bevor die Grenze erreicht wird.
Diese Tipps sind nicht nur für den Schutz vor unerwarteten Roaming-Kosten von Bedeutung, sondern auch für die Vermeidung von rechtlichen und finanziellen Problemen im Ausland. Indem Reisende proaktiv handeln und sich ihrer Optionen bewusst sind, können sie unangenehme finanzielle Überraschungen verhindern und ihren Aufenthalt sorgenfrei genießen.