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Rückgaberechte und Gewährleistung: Was Konsumente wissen sollten

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Beim Einkauf im Geschäft gilt grundsätzlich: Gekauft ist gekauft. Ein Rücktritt oder Umtausch ist nur dann verpflichtend, wenn dies vor dem Bezahlen vereinbart wurde. Anders beim Online-Kauf: Hier haben Konsumenten ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Wird der Käufer nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert, kann sich die Frist sogar auf bis zu ein Jahr verlängern.

Laut Bettina Schrittwieser, Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutz, profitieren Online-Käufer besonders durch dieses Rücktrittsrecht. Beim Einkauf im Geschäft hingegen sind Händler nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen. Gerade in der Weihnachtszeit empfiehlt es sich, die Möglichkeit eines Umtauschs vor dem Kauf zu klären, da viele Beschenkte später ihre Geschenke umtauschen möchten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Konsum sind die Begriffe Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für mangelhafte Ware, während eine Garantie vertraglich vereinbart werden muss. Die Gewährleistung gilt in der Regel zwei Jahre bei beweglichen Waren und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen, wie etwa Häusern. Sollte ein Produkt mangelhaft sein, haben Käufer das Recht auf kostenlose Mängelbehebung, Austausch oder Preisminderung.

Im Falle eines Streitfalls können Konsumenten ihre Ansprüche aus der Gewährleistung noch bis zu drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Fristen geltend machen.

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