Die Zahl der gerichtlichen Entschädigungsklagen von Passagieren aufgrund von Verspätungen und Stornierungen im Flugverkehr ist in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 erstmals seit mehreren Jahren wieder spürbar gesunken. Trotz dieses Rückgangs um rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum meldet der Deutsche Richterbund weiterhin eine erhebliche Belastung der Justiz.
Mit bundesweit mehr als 50.000 Neueingängen an den relevanten Flughafenstandorten in den ersten sechs Monaten des Jahres bleibt das Fallaufkommen auf einem Niveau, das die Kapazitäten der Amtsgerichte stark beansprucht. Spezialisierte Legal-Tech-Portale treiben die Durchsetzung von Fluggastrechten weiterhin systematisch voran, während die Entwicklung moderner Softwarelösungen zur Unterstützung der Richterinnen und Richter noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist.
Entwicklung der Klagezahlen an den führenden Gerichtsstandorten
Nach den Erhebungen des Deutschen Richterbundes verzeichneten die Amtsgerichte an den zwanzig größten deutschen Flughafenstandorten im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 53.150 Klagen von Fluggästen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum des Jahres 2025 lag diese Zahl noch bei 65.903 Verfahren. Dieser Rückgang entspricht einem Minus von knapp 20 Prozent und zeigt sich an den meisten maßgeblichen Gerichtsstandorten.
Eine Ausnahme bildet das Amtsgericht Köln, an dem die Eingänge entgegen dem bundesweiten Trend leicht anstiegen. Mit 12.562 neuen Fällen verzeichnete die Kölner Justiz knapp 500 Klagen mehr als im ersten Halbjahr 2025 und nimmt damit den Spitzenplatz im bundesweiten Standortvergleich ein. An zweiter Stelle folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main, das für den größten deutschen Verkehrsflughafen zuständig ist. Dort gingen 8.314 Fluggastklagen ein, was einem Rückgang von 26 Prozent entspricht. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für den Flughafen Berlin Brandenburg zuständig ist, mit 8.133 Verfahren (-25 Prozent), sowie an den Standorten Düsseldorf mit 4.946, Hamburg mit 4.211 und Erding für den Flughafen München mit 4.120 Fällen.
Ursachen der Verfahrensflut und die Rolle von Fluggastportalen
Der rechtliche Rahmen für die Klagewelle basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates. Bei einer Flugannullierung oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort steht Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Ausgleichsleistung zu. Die Höhe dieser Entschädigung ist nach der Flugstrecke gestaffelt und beträgt 250 Euro bei Kurzstrecken, 400 Euro bei Mittelstrecken und 600 Euro bei Langstreckenflügen. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Ein maßgeblicher Treiber für das anhaltend hohe Klageaufkommen ist das Geschäftsmodell spezialisierter Inkassodienstleister und Legal-Tech-Unternehmen. Diese Portale übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche im Auftrag der Passagiere und behalten im Erfolgsfall eine prozentuale Provision ein. Durch automatisierte Prüfprozesse und die Einreichung standardisierter Klageschriften reichen diese Anbieter auch Forderungen mit geringem Streitwert konsequent bei Gericht ein. Dies führt dazu, dass Verfahren, die von Einzelpersonen früher wegen des Aufwands oft nicht weiterverfolgt wurden, nun in großer Zahl die Zivilgerichte erreichen.
Bewertung der Justiz und Ruf nach technischer Unterstützung
Trotz des aktuellen Rückgangs betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, dass von einer Entwarnung für die Zivilgerichtsbarkeit keine Rede sein kann. Die aktuellen Eingangszahlen liegen noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres in den verbleibenden Monaten fortsetzen, wird die deutsche Justiz auch im Gesamtjahr 2026 mehr als 100.000 Fluggastverfahren abarbeiten müssen. Diese Masse an Parallelverfahren bindet erhebliche personelle Ressourcen, die für andere zivilrechtliche Streitigkeiten fehlen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Justiz den beschleunigten Einsatz von Systemen mit künstlicher Intelligenz zur Assistenz bei der Aktenbearbeitung. Zwar laufen an verschiedenen Gerichtsstandorten bereits Pilotprojekte zur automatisierten Erfassung und Vorstrukturierung von Fluggastklagen, flächendeckend ausgereifte und praxistaugliche Softwareanwendungen stehen den Spruchkörpern bislang jedoch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Eine technische Standardisierung der Abläufe gilt bei den betroffenen Amtsgerichten als Voraussetzung, um die Bearbeitungszeiten dauerhaft zu senken und der strukturellen Überlastung entgegenzuwirken.