Der Oberste Verteidigungsrat Rumäniens (CSAT) hat die Anschaffung von Lockheed Martin F-35 Kampfflugzeugen der fünften Generation genehmigt.
Eine Sitzung des CSAT unter Leitung des rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis fand am 11. April 2023 statt, um die Sicherheitslage in der Schwarzmeerregion und die Position Rumäniens im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine zu erörtern.
Der Rat entschied, dass die Entwicklung der rumänischen Luftverteidigung notwendig sei, um mögliche Aggressionen abzuschrecken, und zwar sowohl mit Hilfe von Luft- und Raketenabwehrfähigkeiten als auch von Präzisionsfeuer- und -schlagfähigkeiten mit großer Reichweite. Um Letzteres zu erreichen, bestätigte der CSAT eine künftige Bestellung von Lockheed Martin F-35 Kampfflugzeugen.
„Der Prozess der Modernisierung der Luftwaffe wird mit dem Kauf von F-35-Flugzeugen der neuesten Generation fortgesetzt“, erklärte das Büro des rumänischen Präsidenten in einer Erklärung. „Diese Flugzeuge, die mit einer breiten Palette fortschrittlicher Sensoren, der Fähigkeit, verschlüsselte Informationen in Echtzeit sowohl mit Luftplattformen als auch mit bodengestützten Verteidigungssystemen auszutauschen, sowie mit hochpräziser intelligenter Munition ausgestattet sind, ermöglichen es, die Luftüberlegenheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten, eine zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der Souveränität im nationalen Luftraum und, falls erforderlich, für dessen Verteidigung.“
Die seit langem bestehende Überlegung Rumäniens, F-35-Flugzeuge zu beschaffen, wird nun aktiv weiterverfolgt. Es wurden jedoch weder die voraussichtliche Anzahl der Flugzeuge noch der Lieferplan bekannt gegeben. In den letzten Jahren hat die rumänische Luftwaffe versucht, die veralteten MiG-21 LanceR-Jagdflugzeuge zu ersetzen, die derzeit das Rückgrat der rund 20 Kampfflugzeuge umfassenden Flotte bilden. Zu diesem Zweck wurden zwei Chargen gebrauchter Lockheed Martin F-16-Kampfflugzeuge gekauft, nämlich 17 aus Portugal im Jahr 2016 und 32 aus Norwegen im Jahr 2022.