Russland: Aeroflot-SSJ-100-Unglückspilot zu sechs Jahren verschärfter Haft verurteilt

Russland: Aeroflot-SSJ-100-Unglückspilot zu sechs Jahren verschärfter Haft verurteilt

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Der Flugkapitän des im Jahr 2019 auf dem Flughafen Moskau-Scheremetjewo verunglückten Aeroflot-Sukhoi-SSJ-100 wurde von einem russischen Gericht zu einer sechsjährigen Haftstrafe, die er unter verschärften Bedingungen zu verbringen hat, verurteilt. Beim Unfall kamen 41 Menschen ums Leben. 

Der Regionaljet sollte eigentlich am 5. Mai 2019 als SU1492 nach Murmansk fliegen. Es kam jedoch zu einem Blitzeinschlag, weshalb Kapitän Denis Evdokimov entschieden hatte nach Moskau-SVO zurückzukehren. An Bord sind einige Systeme ausgefallen und nach Angaben des Piloten habe sich der SSJ-100 gänzlich anders als im Simulatortraining verhalten. Der Superjet prallte auf den Boden und ging in Flammen auf. Dabei kamen 41 Menschen ums Leben. 

Im Dezember 2019 veröffentlichte die russische Flugunfallermittlungsbehörde ihren Bericht. In diesem wurde dem Kapitän die alleinige Schuld zugewiesen, denn seine Handlungen hätten gegen die geltenden Vorschriften verstoßen. Dies wäre maßgeblich für den Unfall, der laut MAK vermieden hätte können, gewesen. Kurz nach der Veröffentlichung kritisierte Evdokimov die Arbeit der Behörde scharf und warf dieser vor einseitig, unvollständig und voreingenommen ermittelt zu haben. 

Genau so argumentierte seine Verteidigung auch vor Gericht. Diese plädierte auf unschuldig. Auch wurde vorgebracht, dass der Kapitän auf Basis zweier – aus der Sicht des Angeklagten mangelhaft durchgeführter – Untersuchungen vor Gericht gestellt worden wäre. Die Sachverständigen hätten die Frage, ob das Flugzeug nach dem Blitzeinschlag überhaupt noch steuerbar war oder aber wie sich das auf das Flugverhalten ausgewirkt hat gar nicht beantworten.  

Rechtsanwältin Natalia Mitusova, die den angeklagten Kapitän vertritt, soll laut der Nachrichtenagentur Interfax darauf hingeweisen haben, dass der Gutachter, der die Untersuchung durchgeführt hat, keine Erfahrung auf dem Muster SSJ-100 gehabt haben soll. Er würde seit dem Jahr 2009 nicht mehr kommerziell fliegen und der Superjet wäre erst in 2011 zugelassen worden. 

Alle Argumente halfen jedoch nichts, denn das Gericht verurteilte den Unglückspiloten zu Schadenersatz und sechs Jahren verschärfter Haft. Letzteres bedeutet, dass er diese in einem Straflager zu verbringen hat. Angeblich sollen die Zustände dort katastrophal sein und nahe am Gulag-System der Sowjetunion sein. In dieser Vollzugsform gibt es keine Zellen im eigentlichen Sinne, sondern die Gefangenen müssen zumeist in hölzernen Barracken leben und mitunter auch körperlich sehr schwere Zwangsarbeit leisten. 

Laut Agentur Interfax urteilte das Gericht auch, dass das Verhalten des Piloten dazu geführt habe, dass der Eigentümer der Maschine, die staatliche VEB Leasing, in ihrem Vermögen geschädigt wurde. Umgerechnet wird dieser mit rund 16,22 Millionen Euro beziffert. Diesen Schaden soll er ersetzen. Auch muss der Pilot den Hinterbliebenen rund 16.000 Euro pro Person an Entschädigung bezahlen. Wie der Mann diese Summe überhaupt aufbringen soll, geht aus den behördlichen Mitteilungen sowie der Interfax-Meldung nicht hervor. Dazu kommt, dass der Pilot ein dreijähriges Berufsverbot kassierte, dass jedoch erst nach dem Verbüßen der Haftstrafe greift. 

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