Austrian Airlines musste Kurs OS601 von Wien nach Moskau mangels Genehmigungen streichen. Der Carrier kam der Empfehlung der EASA nach und wollte den Luftraum von Belarus umfliegen. Russland war damit aber nicht einverstanden und erteilte dem AUA-Flug keine Erlaubnis.
Der österreichische Carrier ist kein Einzelfall, denn Moskau verweigerte gestern und heute auch Air France die entsprechende Genehmigung. Laut Austrian Airlines muss jede Änderung von Flugrouten behördlich genehmigt werden. Genau dies wird seitens der Russischen Föderation aber verweigert. Inwiefern weite Flüge der AUA betroffen sein könnten, ist noch unklar.
Einige EU-Länder verweigern der weißrussischen Belavia die Nutzung ihrer Lufträume. Es handelt sich um nationale Alleingänge, da auf Unionsebene das Verbot noch nicht verkündet wurden. Laut Kommission müssen zunächst die juristischen Grundlagen geschaffen werden. So will man verhindern, dass Belavia keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Davon unabhängig können die Nationalstaaten auf eigenes Risiko bereits jetzt Flugverbote aussprechen.