Die Fluggesellschaft Ryanair hat ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber ungebührlichem Passagierverhalten bekräftigt, nachdem ein Passagier vom Bezirksgericht Krakau verurteilt wurde. Der Vorfall ereignete sich auf Flug FR4204 von Glasgow nach Krakau am 30. Juni 2024, der aufgrund des Verhaltens des Passagiers nach Rzeszów umgeleitet werden mußte. Der Passagier wurde zu einer Geldstrafe von 3.230 Euro verurteilt.
Die Fluggesellschaft betonte ihre Verpflichtung, ein respektvolles und sicheres Reiseumfeld für Passagiere und Besatzung zu gewährleisten. Ryanair begrüßte das Urteil des Gerichts als abschreckendes Beispiel und bekräftigte ihre Absicht, konsequent gegen Störungen während des Fluges vorzugehen, um vermeidbare Umleitungen und Verspätungen zu minimieren. Durch das störende Verhalten dieses einzelnen Passagiers sahen sich 191 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder unnötigen Beeinträchtigungen ausgesetzt.
Ryanair äußerte sich dahingehend, daß es inakzeptabel sei, daß Passagiere aufgrund des Verhaltens einzelner ungebührlicher Passagiere unnötige Störungen erleiden müßten. Die Fluggesellschaft hoffe, daß diese Verurteilung eine abschreckende Wirkung auf zukünftiges störendes Verhalten während Flügen haben werde, so daß Passagiere und Besatzung in einem angenehmen und respektvollen Umfeld reisen könnten. Ryanair verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Fehlverhalten von Passagieren und will weiterhin entschiedene Maßnahmen ergreifen, um ungebührliches Verhalten an Bord zu bekämpfen, zum Wohle der großen Mehrheit der Passagiere, die keine Flüge stören.