In Zeiten der unzähligen Stornierungen hängt bei Ryanair die Rückvergütung einzig und allein von einer Tatsache ab: dem Ort des Vertragsabschlusses.
Denn wer seinen Flug direkt auf der Website des irischen Low-Coster bucht, der bekommt auch sein Geld in voller Höhe zurückerstattet. Davon würden Kunden, die über Reisebüros buchen, nur träumen können, so Alex Agius Saliba, maltesischer Jurist und Abgeordneter im Europaparlament in seinem Gastbeitrag auf timesofmalta.com. Sie bekommen nach der Wartezeit einlösbare Schecks im Wert des gezahlten Betrages ausgehändigt, die noch in bares Geld verwandelt werden müssen. Und da ist auch der Haken: Denn das passiert in Banken. Diese verrechnen im Regelfall eine Gebühr für die Transaktion, meist bis zu 100 Euro pro Fall. Genau dieser Umstand verstoße gegen die EU-Richtlinie über Pauschalreisen, so Agius Saliba. Es würde keine sachliche Rechtfertigung für solch eine Benachteiligung gegenüber jenen, die den direkten Weg über die Fluggesellschaft wählen, geben. Deswegen habe er auch die EU-Kommission mit der Angelegenheit betraut.