Ein Rechtsstreit vor dem Berliner Landgericht, bei dem es um das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung der Fluggesellschaft Ryanair ging, ist außergerichtlich beigelegt worden. Dies teilte das Berliner Landgericht mit.
Zum genauen Inhalt der Einigung wurden zunächst keine Details bekanntgegeben. In solchen Fällen wird häufig eine Entschädigung gezahlt. Ryanair selbst äußerte sich auf Anfrage zu diesem Thema bislang nicht.
Kläger bemängelte fehlende Option für nicht-binäre Personen
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg teilte jedoch am Dienstag mit, daß Ryanair seine Buchungswebsite zwischenzeitlich angepaßt habe. Auslöser des Rechtsstreits war die Klage einer Person, die sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet und bemängelte, daß die Internetseite der Fluglinie bei der Ticketbuchung lediglich die Auswahl zwischen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ anbot. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption fehlte.
Die klagende Person argumentierte, daß dies ihr Persönlichkeitsrecht verletze und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Aufgrund der empfundenen Diskriminierung forderte die Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. René Rain Hornstein, die Person, die geklagt hatte, wurde in einer Pressemitteilung des LSVD nach der Einigung mit den Worten zitiert: „Das Angebot von Ryanair zeigt, daß die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann.“
LSVD fordert weitere Unternehmen zum Handeln auf
Sowohl René_Rain Hornstein als auch Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD forderten andere Unternehmen auf, ihre Formulare ebenfalls entsprechend umzustellen und somit eine inklusive Gestaltung zu gewährleisten.
Dieser Fall reiht sich ein in eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Anerkennung und Inklusion von Menschen, die sich nicht binär verorten. Immer mehr Unternehmen und Institutionen sehen sich mit der Forderung konfrontiert, ihre Systeme und Angebote entsprechend anzupassen. Die außergerichtliche Einigung im Fall Ryanair könnte somit Signalwirkung für andere Branchen haben.