Boeing 737-800, betrieben von Buzz (Foto: Jan Gruber).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Ryanair einigt sich außergerichtlich in Rechtsstreit um fehlende geschlechtsneutrale Anrede

Werbung

Ein Rechtsstreit vor dem Berliner Landgericht, bei dem es um das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung der Fluggesellschaft Ryanair ging, ist außergerichtlich beigelegt worden. Dies teilte das Berliner Landgericht mit.

Zum genauen Inhalt der Einigung wurden zunächst keine Details bekanntgegeben. In solchen Fällen wird häufig eine Entschädigung gezahlt. Ryanair selbst äußerte sich auf Anfrage zu diesem Thema bislang nicht.

Kläger bemängelte fehlende Option für nicht-binäre Personen

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg teilte jedoch am Dienstag mit, daß Ryanair seine Buchungswebsite zwischenzeitlich angepaßt habe. Auslöser des Rechtsstreits war die Klage einer Person, die sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet und bemängelte, daß die Internetseite der Fluglinie bei der Ticketbuchung lediglich die Auswahl zwischen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ anbot. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption fehlte.

Die klagende Person argumentierte, daß dies ihr Persönlichkeitsrecht verletze und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Aufgrund der empfundenen Diskriminierung forderte die Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. René Rain Hornstein, die Person, die geklagt hatte, wurde in einer Pressemitteilung des LSVD nach der Einigung mit den Worten zitiert: „Das Angebot von Ryanair zeigt, daß die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann.“

LSVD fordert weitere Unternehmen zum Handeln auf

Sowohl René_Rain Hornstein als auch Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD forderten andere Unternehmen auf, ihre Formulare ebenfalls entsprechend umzustellen und somit eine inklusive Gestaltung zu gewährleisten.

Dieser Fall reiht sich ein in eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Anerkennung und Inklusion von Menschen, die sich nicht binär verorten. Immer mehr Unternehmen und Institutionen sehen sich mit der Forderung konfrontiert, ihre Systeme und Angebote entsprechend anzupassen. Die außergerichtliche Einigung im Fall Ryanair könnte somit Signalwirkung für andere Branchen haben.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung