In Sachen der Klagen, die von Ryanair gegen Staatshilfen an diverse Fluggesellschaften erhoben wurden, obsiegte der Carrier in den Fällen von TAP und Air France-KLM. Das Gericht der Europäischen Union stellte in erster Instanz fest, dass die Genehmigung, die von der EU-Kommission erteilt wurde, nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist.
Das Urteil ist insofern besonders spannend, da selbiges Gericht, das als Vorstufe vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet wurde, in vergleichbaren Fällen zu Ungunsten des Billigfliegers entschieden hat. Zwar erhob Ryanair stets das Rechtsmittel der Berufung an den EuGH, dennoch unterlag man eben in erster Instanz.
Die Entscheidungen in Sachen Air France-KLM und TAP sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig, denn die unterlegenen Parteien, können Berufung an den EuGH erheben. Die Klagen von Ryanair richten sich ausdrücklich nicht gegen die Fluggesellschaften selbst, sondern gegen die von der EU-Kommission erteilten Genehmigungen für die Staatshilfen. Vereinfacht gesagt: Die betroffenen Airlines sind den Verfahren nur „Passagiere“ und haben nicht einmal Parteienstellung. Diesen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten was die Justiz entscheidet.
„Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Air France-KLM und TAP durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und kehrte den Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs um, indem Ineffizienz belohnt und unlauterer Wettbewerb gefördert wurde. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Sofern die EU-Gerichte nicht im Einklang mit den heutigen Entscheidungen stehen bleiben, wird diese staatliche Beihilfe den Markt für die kommenden Jahrzehnte verzerren. Wenn Europa mit einem funktionierenden Binnenmarkt aus dieser Krise hervorgehen soll, muss es den Fluggesellschaften gestattet sein, auf Augenhöhe miteinander zu konkurrieren. Die heutigen Entscheidungen in 2 von mehr als 20 bisher beim Gericht eingereichten Rechtsbehelfen sind ein wichtiger Sieg für Verbraucher und Wettbewerb“, so ein Sprecher von Ryanair.
Air France-KLM und TAP wollten sich zunächst nicht zu den jüngsten Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union äußern.