Ryanair hat in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin gegen die spanische Online-Reiseagentur eDreams einen bedeutenden Sieg errungen.
Das Gericht entschied, dass eDreams durch das Erheben überhöhter „Servicegebühren“ in Höhe von 3,88 € sowie durch irreführende Werbung für den „Flexfare“-Tarif gegen das Gesetz verstoßen hat. Diese Entscheidung folgt einem ähnlichen Urteil in den USA gegen Booking.com, das feststellte, dass die Plattform illegal Daten von Ryanair abgegriffen hatte.
Ryanair kritisierte eDreams scharf und forderte die Agentur auf, ihre Verbrauchertäuschungen zu beenden und sich den „Approved OTA“-Vereinbarungen anzuschließen, wie es andere europäische Online-Reiseagenturen bereits getan haben. Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher transparente und tatsächliche Preise für Ryanair-Flüge erhalten.