In dem Verfahren, das der Low-Coster 2015 eingeleitet hatte, stellte das Hamburger Oberlandesgericht fest, dass die Praxis des Online-Reisebüros, Zahlungsaufschläge zu erheben, ohne mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anzubieten, gegen das deutsche Verbraucherrecht verstößt.
“Ryanair begrüßt dieses Hamburger Gerichtsurteil gegen eDreams – es bestätigt unsere Ansicht, dass es sich um nachteilige und irreführende Praktiken handelt, die von dieser nicht autorisierten „Screen-Scraper“-Webseite betrieben werden. Dies ist ein großer Sieg für die Verbraucher, die unter den Praktiken von solchen Online-Reisebüros leiden. Sie verlangen weiterhin überhöhte Preise für Flüge, Sitzplatzreservierungen und aufgegebenes Gepäck. Wir fordern Regulierungsbehörden und Verbraucherverbände auf, solche nicht autorisierten „Screen-Scraper“-Webseiten zu überprüfem und aufzudecken, um Verbraucher vor den irreführenden Praktiken solcher Plattformen zu schützen“, so ein Sprecher von Ryainair. „Wir fordern alle Kunden auf, immer direkt auf der Webseite Ryanair.com oder über die Ryanair-App zu buchen. Nur so können wir die niedrigsten Preise, vollen Kundensupport und schnelle Rückerstattungen garantieren.”